Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein

(Berlin) - Sozialrecht betrifft jeden – in allen Lebenslagen. Sei es bei der Krankenversicherung, beim Kinder- oder dem Elterngeld, der Unfallversicherung, beim Arbeitslosenrecht oder der Rentenversicherung. Damit ist es auch in allen anderen Rechtsgebieten von Bedeutung. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) feiert im Rahmen ihrer Herbsttagung am 03. November 2006 in Leipzig ihr 20jähriges Jubiläum. Dort gehe es unter anderem um Hartz IV und den Kompromiss zur Gesundheitsreform.
 
„Ziel der Gründung der Arbeitsgemeinschaft war es, möglichst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an das Sozialrecht heranzuführen und ein möglichst hohes Niveau in der Bearbeitung sozialrechtlicher Mandate zu gewährleisten“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Bei der Gründung sei dies so noch nicht der Fall gewesen, diese Qualitätssicherung sei aber mittlerweile erreicht.
 
Die Arbeitsgemeinschaft hat bundesweit rund 800 auf das Sozialrecht spezialisierte Mitglieder und zudem eine hervorragende Fachanwaltsausbildung.
 
Kilger weiter: Weil das Sozialrecht so viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger betrifft, ist es in der anwaltlichen Beratung und in der Rechtsdurchsetzung eines jeden von erheblicher Bedeutung.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

(sk)

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