Pressemitteilung | Stiftung Deutsche Sporthilfe

2013 ein Verstoß gegen den Sporthilfe-Eid / Schriftliches Bekenntnis zum sauberen Sport seit sieben Jahren

(Frankfurt am Main) - Der Sporthilfe-Eid der Deutschen Sporthilfe greift auch im siebten Jahr. Im Jahr 2013 gab es einen Verstoß eines geförderten Athleten. Der Fall ist rechtskräftig.

Nach ihren Förderrichtlinien müssen alle Athleten, die von der Sporthilfe eine Förderung erhalten, den Sporthilfe-Eid unterschreiben. Viele ehemals geförderte Athleten haben den Eid aus Solidarität ebenfalls gezeichnet. Seit Einführung des Sporthilfe-Eids im Jahr 2007 wurden elf Verstöße sanktioniert.

"Wir nehmen unsere Leitbegriffe "Leistung. Fairplay. Miteinander." ernst. Auch wenn in den meisten Fällen kein vorsätzliches Vergehen offenbar wird, so stehen auch die sanktionierten Athleten hinter dem Sporthilfe-Anliegen, sich zu den Werten des Sports und zum Kampf gegen Doping und Manipulation zu bekennen", sagte Jörg Adami, Mitglied des Vorstands der Deutschen Sporthilfe. "In allen bisherigen Fällen haben wir die Förderung auf Basis des gemeldeten Verstoßes unmittelbar gesperrt. Unser Verfahren sieht für jeden betroffenen Athleten eine persönliche Anhörung vor, bei der etwa die Rückzahlungs-Modalitäten der Fördergelder festgelegt werden."

Der "Sporthilfe-Eid" beinhaltet eine schriftliche Verpflichtung der Athleten, die Prinzipien des Sports zu verteidigen, "niemals zu dopen" und gegen jede Art der Leistungsmanipulation aufzustehen. Teil der Vereinbarung, die von einem "Bürgen" als Vertrauensperson der Sportler mit unterzeichnet werden soll, ist das Recht der Deutschen Sporthilfe, bei Doping-Vergehen gezahlte Fördergelder der letzten zwei Jahre zurückzufordern. Alle Athleten, die neu in die Förderung aufgenommen werden wollen, das sind etwa 1.000 pro Jahr, müssen die Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Stiftung Deutsche Sporthilfe Pressestelle Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 678030, Fax: (069) 676568

(cl)

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