3. Deutscher Syndikus-Steuerberatertag in Düsseldorf
(Berlin) - Der 3. Deutsche Syndikus-Steuerberatertag wird am Donnerstag, den 10. Februar 2011 in Düsseldorf eröffnet. Die Veranstaltung im dortigen Haus der Steuerberater richtet sich an die noch relativ junge Berufsgruppe des Syndikus-Steuerberaters, die sich bundesweit in immer mehr Unternehmen wiederfindet, angefangen von der mittelständischen Wirtschaft bis hin zu großen Konzernen. Auf der Tagung, die vom Deutschen Syndikus-Steuerberatertag e.V. veranstaltet wird, geht es um Themen, die den Syndikus-Steuerberater bei seiner Tätigkeit im Unternehmen und in seiner neuen Rolle als selbständiger Steuerberater im Nebenberuf betreffen. Zahlreiche Fachvorträge und Diskussionen zu steuer- und berufsrechtlichen Themen bilden daher auch in diesem Jahr den Schwerpunkt der Veranstaltung.
Insbesondere in den größeren Wirtschaftszentren wie etwa Düsseldorf, München oder Frankfurt am Main ist seit Jahren eine hohe Zahl von Berufsangehörigen zu verzeichnen, die durch die örtlichen Steuerberaterkammern zu Syndikus-Steuerberatern bestellt werden. Aber auch bundesweit ist eine steigende Tendenz bei der Zahl der Bestellungen festzustellen: Seit ihrer Einführung durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz im Jahr 2008 hat sich die Zahl der Syndizi mehr als verdoppelt und stieg von anfänglich rund 1.300 auf mittlerweile mehr als 2.800 an. Angesichts dieser positiven Entwicklung, so der Präsident des Deutschen Syndikus-Steuerberatertages e.V., Prof. Dr. Axel Pestke, dürfte auch in den kommenden Jahren mit einer weiteren Steigerung zu rechnen sein.
Bei den Tätigkeiten, die ein Syndikus-Steuerberater im Sinne des § 33 StBerG ausübt, handelt es sich um die Wahrnehmung von sogenannten Vorbehaltsaufgaben, d.h. Steuerdeklarations-, Steuerdurchsetzungs- und Steuerabwehrberatung. Nicht erlaubt ist dem Steuerberater hingegen, für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Verhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellen muss, in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig zu werden.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sowie die regionalen Steuerberaterverbände geben den Syndikus-Steuerberatern auch während des übrigen Jahres organisatorische Hilfestellung bei allen praktischen Fragen zur Bestellung sowie zu berufs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
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