Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

30 Jahre Vertrag von Maastricht

(München) - vbw: Europa muss in der Handels- und Außenpolitik geschlossener auftreten / Brossardt: "Protektionistischen Tendenzen gemeinsam entgegentreten"

Am 07. Februar 2022 jährt sich die Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht zum 30. Mal. Der Vertrag markierte den Übergang von einer wirtschaftlichen zu einer politischen Union und legte den Grundstein für die Europäische Union in ihrer heutigen Form. Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erinnert anlässlich dieses Jahrestages an die Bedeutung eines starken und geeinten Europas. "Eine Gemeinschaft mit 500 Millionen Menschen hat in der Welt großes Gewicht. Die weltweite Harmonisierung von freiem Handel und die Abwehr protektionistischer Tendenzen oder geopolitischen Drucks werden sich nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung lösen lassen. Der Vertrag von Maastricht ist die Grundlage, um die Herausforderungen in den Griff zu bekommen", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Vertragsstaaten verpflichteten sich 1992 zu einer engen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit. Dabei ebnete der Vertrag den Weg zur Einführung des Euro. "Der Euro ist viel mehr als eine Reiseerleichterung innerhalb Europas. Er ist ein Stabilitätsanker". Brossardt warnte davor, das erfolgreiche System der gemeinsamen Währung durch eine Transfer- oder Schuldenunion zu gefährden und ergänzte: "Europa kann sich international nur gemeinsam im Geist von Maastricht behaupten. Das zeigt der Blick auf die geopolitische Lage." Aus Sicht der vbw muss Europa in der Handels- und Außenpolitik geschlossener und auch bei Fragen zur Verteidigung, Sicherheit und der Migration mit starker Stimme auftreten. Damit ist 30 Jahre nach der Unterzeichnung eine Stärkung der durch Maastricht definierten Säulen der EU geboten, beispielsweise bei der Herstellung eines gemeinsamen Asylsystems. "Wo Reformen auf mehr Regulierung und mehr Bürokratie hinauslaufen, da widersprechen wir", so Brossardt.

"Der Vertrag von Maastricht enthält ein Protokoll über die Sozialpolitik, mit dem erweiterte gemeinschaftliche Zuständigkeiten geschaffen wurden, um arbeitsrechtliche Mindeststandards zu setzen und den sozialen Dialog auf Gemeinschaftsebene zu fördern. Die Bestrebungen, Sozialpolitik auf EU-Ebene zu regeln, gehen deutlich darüber hinaus. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Sozialpolitik Sache der Mitgliedstaaten - und sie muss es auch bleiben", fordert Brossardt.

Der Vertrag von Maastricht trat über ein Jahr nach seiner Unterzeichnung 1993 an die Stelle der 1957 geschlossenen Römischen Verträge. Damit wurde die Europäische Union als übergeordneter Verbund für die Europäischen Gemeinschaften, die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres gegründet.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Lena Grümann, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

(sf)

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