50 Jahre Bundeswaldgesetz: Ein politisches Erfolgsmodell feiert Geburtstag
(Berlin) - Das Bundeswaldgesetz feiert Geburtstag. Am 2. Mai 1975 wurde das heute als „Verfassung für den Wald“ bekannte Gesetz vom damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel ausgefertigt, am 7. Mai verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. „Das Bundeswaldgesetz hat sich mit seinen klar formulierten Zielen des Walderhalts und der Förderung der Forstwirtschaft als wegweisend für die multifunktionale Waldbewirtschaftung erwiesen. Es ist ein verlässlicher Kompass, auf den Politik, Forstwirtschaft und Gesellschaft vertrauen können, gerade auch in Zeiten der Klimakrise und großer wirtschaftlicher Herausforderungen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Als Verfassung für den Wald regelt das Bundeswaldgesetz die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in forstpolitischen Fragen. So gibt das Gesetz einen bundesweit gültigen Rahmen vor, den die Länder nach ihren regionalen Erfordernissen und standörtlichen Gegebenheiten entsprechend ausgestaltet haben. „Mit dieser klaren Aufgabenverteilung hat das Bundeswaldgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für eine deutschlandweit erfolgreiche, produktive Waldbewirtschaftung und für die Sicherung aller Wald-Ökosystemleistungen geschaffen, vom Boden- und Wasserschutz über Erholung und Tourismus bis zu Klimaschutz und Holzproduktion“, bilanziert Prof. Bitter. Das Gesetz biete langfristige Perspektiven für Forstbetriebe, mit denen gesellschaftlich erwünschte Ziele einhergehen.
Bewirtschaftungsfreiheit gesichert
Der im Bundeswaldgesetz verankerte Walderhalt hat durch die Folgen der Klimakrise als Gesetzesziel eine neue Dimension erreicht. Aufgrund von Sturm, Dürre und Borkenkäfer geschädigte Flächen müssen wieder aufgeforstet, der Waldumbau muss vorangetrieben werden. Für diese Aufgaben benötigen Waldeigentümer die notwendige Bewirtschaftungsfreiheit, so bei der Baumartenwahl. Standortgerechte Baumarten wie die Rot-Eiche, der Baum des Jahres 2025, gehören dazu. Eine solche Rot-Eiche wurde am 30. April im Forstbetrieb des Klosters Neuzelle in Brandenburg anlässlich des Geburtstages des Bundeswaldgesetzes gepflanzt. Thomas Weber, Vorsitzender des Waldbesitzerverbandes Brandenburg, erklärt: „In der forstlichen Praxis bietet das Bundeswaldgesetz die notwendige Flexibilität, damit die Forstbetriebe die für sie und ihren jeweiligen Standort passenden Entscheidungen treffen können. Das kommt Wald und Gesellschaft gleichermaßen zugute.“ Wie erfolgreich der Waldumbau auf Basis des Bundeswaldgesetzes ist, zeigt die jüngste Bundeswaldinventur: Der Anteil an Mischwald ist bundesweit auf 79% gestiegen, die Strukturvielfalt des deutschen Waldes hat ebenso zugenommen wie die für die Artenvielfalt wichtige Menge an Totholz - ein Zeichen für naturnahe Entwicklung.
Bewährt auch aus Sicht der Wissenschaft
Auch aus Sicht der Wissenschaft hat sich das Bundeswaldgesetz bewährt. So empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Waldpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Stellungnahme vom Januar 2023 eine „anpassungsfähige forstliche Governance“ mit gesetzlichen Grundanforderungen und gezielten Anreizen für gesellschaftlich gewünschte Maßnahmen. „Genau dieser Marschroute folgt das Bundeswaldgesetz seit fünf Jahrzehnten erfolgreich. Mit dem Gesetz als passendem Rahmen wollen wir unsere Wälder weiterhin produktiv bewirtschaften“, hebt AGDW-Präsident Bitter anlässlich des Jubiläums hervor.
Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW), Alexander Knebel, Pressesprecher(in), Reinhardtstr. 18A, 10117 Berlin, Telefon: 030 3116676-20