Pressemitteilung | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

50 Jahre Schlechterstellung der Lehrkräfte sind genug! / 50 Jahre BAT - 50 Jahre ohne Entgeltordnung für Lehrkräfte

(Frankfurt am Main) - Anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Arbeitgeber, die letzten Baustellen der BAT-Reform sowie eine neue Entgeltordnung unter Einbezug der Lehrkräfte abzuschließen. GEW-Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, Ilse Schaad, erklärte: "Die Arbeitgeber haben seit 2006 die Verhandlungen mit Ausflüchten gebremst. Sie haben seitdem riesige Gewinne im Vergleich zum alten BAT erzielt. Immerhin galt der Konsens, dass keine Seite aus der Ablösung des BAT Profit schlagen sollte."

Der BAT, am 23. Februar 1961 in Bad Nauheim unterzeichnet, war einer der bedeutsamsten Tarifverträge der Nachkriegszeit. Er galt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst, wurde aber auch bei Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Arbeitgebern angewendet oder diente zumindest als Orientierung.

Über die Jahre wurde der BAT komplizierter, nicht zuletzt durch Tausende Gerichtsurteile. Zugleich war er in Teilen nicht mehr zeitgemäß, zum Beispiel das Prinzip der Bezahlung nach Lebensaltersstufen. Die Tarifpartner vereinbarten daher eine grundlegende Reform. Das neue Tarifrecht sollte diskriminierungsfrei, transparent, einfach und verständlich sein.

Im Jahre 2004 zerstritten sich die Arbeitgeber. 2005 haben die Gewerkschaften mit Bund und Kommunen die neuen Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD) und 2006 mit den Ländern den Tarifvertrag für die Länder (TV-L) abgeschlossen. Das Herzstück des Tarifvertrages, die Entgeltordnung, welche die Zuordnung der Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen regelt, blieb aber unvollendet. Deshalb gilt das Eingruppierungsrecht des alten BAT bis heute, die im BAT üblichen "Bewährungsaufstiege" sind jedoch weggefallen. Die Folgen sind erhebliche Einkommensverluste für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst und entsprechende Einsparungen für die Arbeitgeber.

In der aktuellen Tarifrunde mit den Ländern geht es deshalb neben einer allgemeinen Lohnerhöhung auch um einen neuen Eingruppierungstarifvertrag (Entgeltordnung). Besondere Bedeutung hat er für die GEW, da es im BAT keine tarifliche Eingruppierung für angestellte Lehrkräfte gab. Bis heute wird diese einseitig vom Arbeitgeber festgelegt - mit dem Ergebnis, dass Lehrkräfte bis heute vielfach schlechter eingruppiert sind als andere Akademiker im öffentlichen Dienst. Daher finden seit vergangener Woche bundesweit Warnstreiks an Schulen statt, heute (22. Februar 2011) in Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulf Roedde, Pressesprecher Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201

(el)

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