500 Freiminuten teuer erkauft / Umfragebeteiligung folgt Preselection-Vertrag der Firma Telecom Service Deutschland
(Leipzig) - Verbraucher aus der Region Riesa sowie aus dem Erzgebirge erhalten derzeit von der Lottogemeinschaft Südwest eine Umfrage „Stimmungsbarometer Deutschland“. Für das Ausfüllen des Fragebogens erhalten die Teilnehmer 500 Frei-Minuten für das Festnetz zu Hause, wenn sie auf dem Bogen die Inanspruchnahme dieses „Dankeschöns“ ankreuzen. „Das sollte man sich allerdings genau überlegen“, warnt Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn im Kleingedruckten des Formulars findet sich der Hinweis, dass für die Nutzung der Frei-Minuten der Telefonanschluss des Verbrauchers auf einen anderen Anbieter voreingestellt wird, über den man dann dauerhaft telefoniert. Wer darauf eingeht, bekommt wenig später ein Bestätigungsschreiben der Telecom Service Deutschland (TSD) mit Sitz in Offenburg über die Anschlussumstellung auf diesen Anbieter und verliert damit seinen Tarif bei der Deutschen Telekom. „Dies ist vielen nicht bewusst, wenn sie sich für die 500 Gratis-Minuten entscheiden, die zudem nur für Ferngespräche gelten“, macht Henschler aufmerksam.
Wer die Preselection-Umstellung nicht möchte, sollte dies gegenüber TSD sofort schriftlich widerrufen. Außerdem sollte man umgehend die Telekom von dem Widerruf informieren, um einer Umstellung möglichst noch zuvor zu kommen. Wurde die Bestellung nicht von demjenigen unterschrieben, der Vertragspartner des Telekom-Vertrags ist, sondern etwa vom Ehepartner, ist sie nicht wirksam. Auch dann empfiehlt sich eine sofortige Mitteilung an TSD sowie an die Telekom.
„Generell sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn es um die Herausgabe persönlicher Daten geht“. Gerade die Teilnahme an Umfragen ist häufig mit Gewinnspielen verbunden, bei denen der Teufel im Detail, nämlich im Kleingedruckten steckt. Schnell hat man zusätzlich zu einer Gratisleistung auch einen kostenpflichtigen Dienst bestellt, etwa ein Abo oder eben einen Preselection-Vertrag. Keinesfalls sollte man sich aufgrund verlockender Gewinne zur Angabe der Bankverbindung hinreißen lassen. Und auch bei der Nennung der Telefonnummer ist Zurückhaltung angebracht, nicht zuletzt um künftigen unerbetenen nervigen Werbeanrufen vorzubeugen. Wer häufig an Umfragen oder Gewinnspielen teilnimmt, sollte sich außerdem nicht über unerwünschte Werbesendungen wundern. Denn diese Lockmittel dienen den Anbietern in der Regel nur dazu, an die Adressen von Verbrauchern zu gelangen, um diese mit neuen Werbeangeboten zu überhäufen.
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Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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