Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

600 Baudarlehen von Verbraucherzentrale Sachsen geprüft: Widerrufsbelehrungen in reichlich 75 Prozent der begutachteten Fälle falsch / Fehler können Kreditnehmern finanzielle Vorteile bringen

(Leipzig) - "Die Gebühr für die Prüfung der Widerrufsbelehrung war eine gute Investition", teilte jüngst ein Kreditnehmer der Verbraucherzentrale Sachsen mit. Auf Basis des von der Verbraucherzentrale Sachsen vorgelegten schriftlichen Prüfungsergebnisses hatte er sich mit seiner Bank zu seiner finanziellen Zufriedenheit einigen können. "Regelmäßig geht es in diesen Fällen um mehrere tausend Euro", weiß Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat seit Januar 2014 mehr als 600 Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geprüft. Sie stammten von den großen Geldhäusern, von Direktinstituten, von Volks- und Raiffeisenbanken, von Versicherern, von Bausparkassen und verschiedenen regionalen Sparkassen. "Bei allen Institutsgruppen wurden im Einzelnen Fehler festgestellt", informiert Heyer. "Oft wurde seitens der Unternehmen nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt oder es wurde nicht klar und deutlich darüber informiert, wie und wohin der Widerruf erfolgen kann bzw. welche Folgen er hat." Daraus ergibt sich eine rechtliche Konsequenz, die für die Betroffenen finanziell sehr vorteilhaft sein kann. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. "In diesen Fällen erlischt nämlich das Widerrufsrecht nicht", informiert Heyer. Diese Rechtslage gilt seit 2002. Den Widerruf können Kreditnehmer zum Beispiel zu ihren Gunsten einsetzen, wenn bei einer durch sie bedingten vorzeitigen Beendigung des Vertrags die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Das gilt oft auch für Forwarddarlehen, mit denen das vermeintlich niedrige Zinsniveau für die Zukunft gesichert werden sollte. Maßgeblich hinsichtlich eines Widerrufsrechts ist hier, dass eine vertragliche Vereinbarung über eine neue tatsächliche Kapitalnutzungsmöglichkeit getroffen wurde. Dann muss auch dieser Vertrag eine ordnungsgemäße Belehrung enthalten.

Mitunter wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Jahre nach Vertragsabschluss ihr Widerrufsrecht nutzen, Rechtsmissbrauch vorgeworfen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen. Das Widerrufsrecht ist ein zentrales Instrument des Verbraucherschutzes. Kommen Unternehmen den ihnen durch den Gesetzgeber diesbezüglich auferlegten Pflichten nicht nach, ist in vorliegenden Fällen ausdrücklich das ewige Widerrufsrecht festgeschrieben. "Insofern handelt es sich nicht um Missbrauch, sondern um Rechtsgebrauch seitens der Verbraucher", sagt Heyer.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet auch weiterhin zum Festpreis von 70 Euro pro Vertrag die schriftliche Prüfung der Widerrufsbelehrungen an.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(sy)

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