Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

75 Jahre Deutsches Autorecht DAR / Die Zeiten ändern sich – die Themen nicht / Rechtszeitschrift des ADAC feiert Geburtstag

(München) - Die Rechtszeitschrift des ADAC "Deutsches Autorecht" (DAR) feiert ihren 75. Geburtstag. Zwar erschien die erste Ausgabe bereits im August 1926, eine Veröffentlichungspause zwischen 1943 und 1948 erklärt jedoch das korrekte „Lebensalter“. Rechtsanwalt und Notar Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC, hob am vergangenen Samstag auf einem Symposium zum Jubiläum der Zeitschrift in München im Beisein zahlreicher Ehrengäste ihre Bedeutung hervor: „Aus einem 4-seitigen ‚Blättchen’ ist in 75 Jahren die führende Zeitschrift für Verkehrsrecht in Europa geworden. Sie informiert die Rechtsexperten durch die Veröffentlichung der aktuellen Rechtsprechung und Aufsätze kompetenter Autoren zu brisanten Themen des Verkehrsrechts. Sie ist aber auch das juristische Sprachrohr des größten europäischen Verbraucherschutzverbandes, des ADAC.“

Ein Blick in frühere Jahrgänge der Zeitschrift zeigt, dass sich in den 75 Jahren ihres Bestehens die Themen kaum geändert haben. Bereits in der ersten Ausgabe befasste sich die Redaktion mit dem Problem der Geschwindigkeitsmessung durch Abstoppen und zitiert ein Urteil, bei dem ein Autofahrer frei gesprochen wurde, weil die Messanordnung der Polizei nicht korrekt war. Von Anfang an ging es bei den Themen von DAR immer wieder auch um die Abwehr ungerechtfertigter Verbote, Vorschriften und Geldauflagen. Ein Kuriosum aus den Gründertagen bildet allerdings eine detaillierte Tabelle, die exakt den Zeitpunkt des Auf- und Untergangs der Sonne festlegte und damit die Zeiten, in denen die Autofahrer damals zwingend mit Licht fahren mussten, unabhängig von den tatsächlichen Lichtverhältnissen.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

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