750 Krankenhäuser melden DRG-Teilnahme nach / AOK fordert Nachbesserung der Optionsregelung für Krankenhäuser
(Bonn) - Fast 750 Krankenhäuser haben laut AOK-Bundesverband die Nachmeldefrist bis Ende 2002 genutzt, um schon im Jahre 2003 mit Fallpauschalen abrechnen zu können. Die Fristverlängerung wird von der AOK und anderen Kassen kritisch gesehen. Dr. Rolf Hoberg, stellv. Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: Die Verlängerung der Meldefrist gefährdet nachhaltig die Beitragssatzstabilität. Zumindest muss klar gestellt werden, dass denjenigen Krankenhäuser, die nur wenige Wochen vor dem obligatorischen Umstieg am 01.01.2004 mit der DRG-Abrechnung beginnen, nicht für das ganze Jahr höhere Ausgabensteigerungen zugestanden bekommen. Hier muss nachgebessert werden.
Zusammen mit den rund 520 Häusern, die sich fristgerecht bis 31. Oktober 2002 für das sogenannte DRG-System entschieden haben und den 750 Nachmeldern wollen zwei Drittel der Krankenhäuser schon vor dem obligatorischen Umstieg zum 01.01.2004 mit den neuen Fallpauschalen abrechnen. Nähere Informationen dazu unter www.krankenhaus-aok.de. Die endgültige Zahl der Häuser, die auch wirklich mit DRG-Fallpauschalen abrechnen werden, steht noch nicht fest. Die Fristverlängerung ist zunächst am Widerspruch des Bundesrates gegen das 12. SGB V- Änderungsgesetz gescheitert.
Im Beitragssatzsicherungsgesetz, das bereits in Kraft getreten ist, werden die Optionshäuser von der Nullrunde ausgenommen.
Da die Umstellung auf Fallpauschalen jeweils vom Abschluss der Budgetverhandlungen und der Genehmigung durch die Länderbehörden abhängt, erfolgt der Umstieg in den meisten Fällen unterjährig. Rund 125 Häuser rechnen aber schon seit 01.01.2003 mit DRGs ab.
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Kortrijker Str. 1
53177 Bonn
Telefon: 0228/8430
Telefax: 0228/843502
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