Ab 1. April 2004: Strengere Verkehrstrafen / keine Schonfrist
(Stuttgart) - Wie der ACE Auto Club Europa am Mittwoch, 31. März, in Stuttgart mitteilte, treten die neuen Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr ohne Schonfrist in Kraft. "Die Polizei wird es nicht bei Ermahnungen belassen," sagte ein ACE-Sprecher unter Berufung auf Behördenangaben. Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung wird laut ACE um rund 30 Prozent teurer.
Nach dem neuen Bußgeldkatalog sind künftig 40 Euro zu zahlen, zudem wird das "Flensburger Konto" mit einem Punkt belastet. Doch nicht nur telefonieren ohne Feisprecheinrichtung wird bestraft, geahndet wird auch das Verschicken und Lesen einer Kurznachricht (SMS), wie der Club betont. Das unbefugte Parken im Bereich von Einfahrten und Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge kostet neuerdings 50 Euro Strafe sowie einen Punkt (bisher 35 Euro), wenn das abgestellte Fahrzeug die Zufahrt behindert, warnt der ACE. Eine zentrale Neuregelung gilt für Reisende in Reisebussen: Ab sofort ist der Sicherheitsgurt während der Fahrt anzulegen, ist dies nicht der Fall kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro verhängt werden. 1998 war diese Regelung für Reisebusse bereits verordnet, doch bislang nicht im Bußgeldkatalog aufgenommen worden, da es zu wenige mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Reisebusse gab.
Auch neu im Strafkatalog: Falsches Einfahren in den Kreisverkehr. Das Delikt wurde bislang nicht geahndet und wird ab April 20 Euro kosten, betonte der ACE. Eines der vorrangigen Ziele der Strafverschärfung ist es, die Sicherheit des Lkw-Verkehrs zu verbessern. Denn technische Mängel stellen gerade bei Lkw eine nennenswerte Unfallursache dar. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Verwarnungsgelder bei schweren Nutzfahrzeugen und Bussen erhöht, wenn sie zu spät zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Wird die HU mehr als 8 Monaten überschritten, so müssen die Fahrzeughalter - das heißt oftmals die Spediteure oder Busunternehmer - , jetzt 75 Euro zahlen, verbunden mit zwei "Strafpunkten" in Flensburg.
Werden Mängel bei Lenkeinrichtungen oder Bremsen festgestellt, liegt die Höhe der Geldbuße zwischen 100 und 150 Euro. Mehr Strafe zahlen müssen Fahrer, die bei den berüchtigten "Elefantenrennen" erwischt werden: 40 statt bisher 30 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister. Solche Überholmanöver von Lastern auf Autobahnen sind untersagt, weil die geringen Geschwindigkeitsdifferenzen häufig zu kilometerlangen Staus führen und der gesamte Verkehr dadurch behindert wird. Auch die Illumination von Führerhäusern mit Lichtgirlanden ist verboten, eine Zuwiderhandlung wird mit 20 statt bislang 5 Euro geahndet.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
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