Ab 1. Mai 2025 strengere Regeln für Bioabfälle
(Berlin) - Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt seit dem 1. Oktober 1998 die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden. Mehrfach novelliert, trat zuletzt am 1. Mai 2023 eine umfassende Änderung in Kraft. Einzelne spezifische Regelungen – insbesondere zu den Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung gemäß § 2a – gelten jedoch erst ab dem 1. Mai 2025.
Künftig dürfen Bioabfälle aus der Biotonne nur noch maximal ein Prozent Kunststoff enthalten. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. begrüßt diese Verschärfung ausdrücklich. „Wir unterstützen die neuen Vorgaben, da sie den Eintrag von Kunststoffen und anderen Störstoffen in die Umwelt reduzieren und die Qualität der Bioabfälle deutlich verbessern“, erklärt Anja Siegesmund, Geschäftsführende Präsidentin des BDE.
Was bedeutet das für die Nutzerinnen und Nutzer der Biotonnen?
„Eine sorgfältige Getrenntsammlung war schon immer erforderlich. Kunststoffe, Metalle und Glas gehören nicht in die Biotonne, da sie hohe Behandlungskosten verursachen und die Qualität der Komposte mindern. Die neuen Grenzwerte richten sich primär an die Kommunen, die durch Abfallsatzungen Anreize für bessere Mülltrennung schaffen können – etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Gebührenmodelle oder Sanktionen bei Fehlwürfen. Mit kluger lokaler Steuerung müssen dadurch keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger entstehen“, so Siegesmund.
Wie stark war Biomüll bislang verunreinigt?
„Die Fehlwurfquote variiert erheblich. Im städtischen Raum ist sie höher als auf dem Land. Untersuchungen zeigen eine leichte Verbesserung: Statt drei bis vier Prozent Fremdmaterial liegt der Anteil heute durchschnittlich bei zwei bis drei Prozent“, erläutert Siegesmund. „Besorgniserregend ist jedoch, dass 39 Prozent organisches Material weiterhin im Restmüll landen. Auch hier sind die Kommunen gefordert, genaue Analysen durchzuführen und gezielte Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. In den letzten Jahren ist hier bereits viel passiert und wir bemerken eine immer größere Aufmerksamkeit seitens der kommunalen Entscheidungsträger für das Thema. Das sollte auch in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden, um im gesamten Bundesgebiet eine gute Getrenntsammlung zu erreichen.“
Welche Folgen haben die neuen Vorgaben für Aufbereiter und Behandler?
In den vergangenen Jahren hat die Entsorgungsbranche massiv in neue Anlagentechnik zur Detektion, Sortierung und in innovative Behandlungsprozesse investiert. Solche Investitionen verursachen teils Kosten im sechs- bis siebenstelligen Bereich. „Diese Aufwendungen werden sich allein über den Verkauf hochwertiger Komposte kaum refinanzieren lassen“, so Siegesmund. „Mittelfristig werden die Kosten über die Abfallgebühren an Kommunen und Nutzer weitergegeben – allerdings kann eine verbesserte Getrenntsammlung Gebühren stabilisieren oder sogar senken.“
Welche Rolle spielen die Kommunen?
Kommunen sind entscheidend für den Erfolg der neuen Vorgaben. Öffentlichkeitsarbeit, Satzungsanpassungen und konsequente Kontrollen sind zentrale Instrumente. „Die verbesserte Kreislaufführung der Bioabfälle ist ein Gemeinschaftswerk und hier bedarf es der guten Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten“, so Siegesmund.
Sebastian Winkelheide, Vorsitzender des BDE-Arbeitskreises Biomasse und Geschäftsführer der REMONDIS SmartRec GmbH, ergänzt:
„Ohne konsequente Mülltrennung bleibt selbst modernste Technik wirkungslos. Kommunen müssen jetzt die Weichen stellen, damit aus sauberem Bioabfall hochwertige Komposte und Energie entstehen. Nur so erreichen wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele nachhaltig.“
„Langfristig profitieren Entsorger und Haushalte gleichermaßen – durch bessere Materialqualitäten, effizientere Verwertung und stabile Gebühren“, so Anja Siegesmund abschließend. Der BDE ruft alle Akteure auf, die Qualität der Bioabfälle gemeinsam und entschlossen zu verbessern.
Quelle und Kontaktadresse:
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., Dirk Böttner-Langolf, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Von-der-Heydt-Str. 2, 10785 Berlin, Telefon: 030 5900335-0