Ab Februar 2001 Handy-Verbot am Steuer
(Bremen) - Für Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer, gilt ab 01. Februar 2001 das Verbot, während der Fahrt mit dem Mobiltelefon in der Hand zu telefonieren. Der Bundesrat hat jetzt eine entsprechende Vorschrift in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen und kommt damit einer langjährigen Forderung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) nach.
Nach der Verordnung dürfen Fahrzeugführer, ob motorisiert oder nicht, während der Fahrt kein Mobiltelefon aufnehmen oder halten, sondern nur mit Hilfe einer Freisprecheinrichtung telefonieren. Das Telefonierverbot gilt damit auch für fahrende Radler. Erst wenn das Rad steht, darf unbesorgt zum Handy gegriffen werden. Autofahrer müssen vor dem Handygriff zuerst den Motor abstellen. Der ADFC fordert diese Maßnahme schon seit Jahren, sind doch hauptsächlich Radler und Fußgänger in Gefahr, wenn ein Autofahrer durch Telefonieren abgelenkt ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V., Bundesverband
Grünenstr. 8-9
28199 Bremen
Telefon: 0421/346290
Telefax: 0421/3462950