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Akkubeleuchtung bald für alle Fahrräder? / ADFC: Gesetzesvorschlag ist Schnellschuss

(Bremen) - Der Bundesrat will am 5. Juli 2013 zusammen mit weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften beschließen, dass die Fahrradbeleuchtung nicht mehr nur per Dynamo, sondern auch mit "wiederaufladbaren Energiespeichern" betrieben darf. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) lehnt diesen Vorstoß aus Niedersachsen ab. "Dass die Beleuchtungsvorschriften erneuert werden müssen, steht außer Frage. Der Vorschlag aus Niedersachsen ist aber wenig durchdacht und voller Widersprüche - kurz: ein absoluter Schnellschuss", sagt Gereon Broil, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender.

Der Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen, zu dem niemand aus den betroffenen Kreisen der Radfahrer und der Zweiradindustrie angehört worden ist, berücksichtigt zudem nicht die Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) für eine umfassende Reform der Fahrradbeleuchtungsvorschriften. Zur Vorbereitung der Reform wurde bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und weiteren Forschungseinrichtungen eine Studie in Auftrag gegeben, die im Frühjahr 2013 fertig sein sollte. Dieser Termin hat sich durch zusätzliche Anforderungen an die Inhalte der Studie verzögert. Der ADFC appelliert an den Bundesrat, die bald vorliegenden Erkenntnisse des BMVBS zunächst abzuwarten und der beantragten Änderung vorerst eine Absage zu erteilen.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass die Stromspeicher der Lampen wiederaufladbar sein müssen und eine Anzeige Auskunft über den Ladestand gibt. Broil: "Beides ist grundsätzlich sinnvoll - um millionenfachen Batteriemüll zu verhindern und um zu vermeiden, dass die gespeicherte Energie überraschend zur Neige geht." Aber die Anzeige der Restkapazität sei nur bei vom Hersteller vorgegebenen Kombinationen von Leuchte und Akku technisch zuverlässig und sinnvoll.

Die heute am Markt erhältlichen Scheinwerfer haben in der Regel nur eine einfache Warnanzeige für die bald nachlassende Stromversorgung. Die Forderung nach einer Kapazitätsanzeige geht darüber hinaus, ist aber bisher in keiner Rückleuchte und nur in den hochwertigsten Fahrradscheinwerfern technisch realisiert. Das bedeutet aber auch, dass die meisten bisher verkauften ansteckbaren Leuchten auch nach der neuen Vorschrift nicht legal benutzt werden dürften. "Eine Vorschrift, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, durch eine neue zu ersetzen, die nicht kontrolliert werden kann, ist keine sinnvolle Lösung", sagt Broil.

Broil: "Die Vor- und Nachteile einer weitergehenden Freigabe und ihre Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt müssen sorgfältig abgewogen werden." Auch der ADFC hatte sich 2012 gründlich mit der Fahrradbeleuchtung befasst und kam zu dem Schluss, dass die Wirkung und nicht eine Bauartvorschrift das entscheidende Kriterium bei Fahrradbeleuchtung sein muss. Mountainbiker und Pedelecfahrer sollen nicht gezwungen sein, Dynamolicht zu verwenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesverband Bettina Cibulski, Pressesprecherin Grünenstr. 120, 28199 Bremen Telefon: (0421) 346290, Fax: (0421) 3462950

(cl)

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