Abbruch von baulichen und technischen Anlagen
(Düsseldorf) - Der Abbruch baulicher und technischer Anlagen ist weit mehr als deren reine Beseitigung. In den Landesbauordnungen werden unter dem Begriff „Beseitigung“ alle Arbeiten subsumiert, die sich mit dem Abbruch befassen.
Die Richtlinie VDI 6210 Blatt 1 ist eine richtungsweisende Arbeitsunterlage für Bauverantwortliche, Planende und Ausführende und gilt sowohl für den kompletten Abbruch baulicher und technischer Anlagen als auch für Abbrucharbeiten im Bestand, beispielsweise bei Umbau, Erneuerung oder Modernisierung. Die Richtlinie geht ausführlich auf das Vorgehen bei Umsetzung der Abbruchmaßnahme ein und berücksichtigt dabei auch Aspekte wie Personalplanung,
Umweltschutz, Brandschutz, Schadstoffe und Altlasten sowie Genehmigungen. Die VDI 6210 Blatt 1 liefert eine chronologische Folge der zu erbringenden Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu werden die einzelnen Leistungsstufen einer Abbruchaufgabe für Bauherren und Planer sowie die Aufgaben der Abbruchunternehmer dargestellt.
Quelle und Kontaktadresse:
VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. - Hauptgeschäftsstelle, VDI-Platz 1, 40468 Düsseldorf, Telefon: 0211 6214-0
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



