Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

ABDA-VFA-Studie zu Arzneimittelpreisen in Europa

(Eschborn) - Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) haben ein Gutachten erstellen lassen, das die deutschen Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich misst. Das Ergebnis der Studie ist, dass Deutschland bei den Pharmapreisen keine Spitzenposition einnimmt, sondern sich im unteren Drittel bewegt.







In Gesundheit + Gesellschaft 2/2000 hat Norbert Schleert, Leiter der Abteilung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel im AOK-Bundesverband Zweifel an der Seriosität der Studie geäußert. Er bemängelte die Auswahl der Vergleichsgröße und die Auswahl des Marktsegmentes. Das erfordert eine klare Antwort:







· Der ABDA-VFA-Studie liegt im Unterschied zu allen bisherigen Pharmapreisvergleichsstudien ein Warenkorb zugrunde, der eben nicht nur die Preise von Originalprodukten vergleicht, sondern auch in allen Ländern die erhältlichen Generika und Importarzneimittel entsprechend ihrer tatsächlichen Bedeutung in der ärztlichen Verordnung einbezieht. Es ist zutreffend, daß in der Studie bei den einbezogenen Wirkstoffen ein Preismix aller auf dem jeweiligen Markt erhältlichen Präparate gebildet" wird. Doch dies kann beim besten Willen nicht als Mangel bezeichnet werden, vielmehr ist es für einen seriösen Preisvergleich geradezu zwingend erforderlich, die tatsächlich in Deutschland vorhandene und genutzte Generikavielfalt endlich zu berücksichtigen. Was ist denn schlimm daran, wenn ein internationaler Preisvergleich die Steuerungserfolge der deutschen Arzneimittelpolitik der vergangenen Dekade belegt?







· Dass der "Preismix" auf der Basis der sogenannten DDD-Kosten vorgenommen wurde, sollte nicht Anlass zur Kritik sein, sondern gerade den AOK-Bundesverband erfreuen, der doch dieses Konzept über sein Wissenschaftliches Institut promoviert. Warum wird uns vorgeworfen, diese anerkannte Methodik übernommen zu haben?







· Natürlich ist die Auswahl der Wirkstoffe, die in einen Preisvergleich einbezogen werden, wesentlich für das Ergebnis. Doch um Willkürlichkeiten zu minimieren, wurde der Warenkorb bei der ABDA-VFA-Studie nicht tendenziös ausgewählt, sondern nach einem nachvollziehbaren Verfahren gebildet: Auf der Grundlage des Arzneiverordnungsreportes 1997 wurden die 25 umsatzstärksten und 25 verordnungsstärksten Wirkstoffe bei Zweitanmelderpräparaten ausgewählt; damit standen die ersten 35 Wirkstoffe für den Warenkorb fest. Zusätzlich wurden die 8 umsatzstärksten Wirkstoffe von Erstanmelderpräparaten berücksichtigt. Darüber hinaus wurden dann noch 4 weitere Wirkstoffe berücksichtigt, die in den 20 verordnungsstärksten Indikationen gemäß der Roten Liste enthalten sind. Diese 47 Wirkstoffe mit insgesamt 4.200 Einzelpräparaten decken sowohl nach Umsatz als auch nach Verordnungen jeweils rund 30 % des deutschen GKV-Marktes ab. Andere Studien beruhen auf Warenkörben, die nur einen Bruchteil dieses Warenkorbes (die von Schleert zitierte OECD-Studie sogar nicht einmal 50 Arzneimittel) umfassen; keine andere Studie ist derart umfassend angelegt. Soll das etwa ein Makel sein?







"You cannot have the cake --- and eat it too", sagen die Amerikaner. Man kann eben die Früchte der Pharmapreissteuerung nicht gleichzeitig einheimsen und totschweigen. Oder wie Adenauer gesagt haben soll: "Man muss ooch jönne könne". Diese AOK-Kritik an unserer Studie läuft jedenfalls ins Leere.



Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: ABDA

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