Abgabe für Produkte unter 150 Euro ist vielversprechender Einstieg zu mehr Fairness im Wettbewerb
(Berlin) - Die EU-Staaten haben beschlossen, ab 1. Juli 2026 vorübergehend einen festen Zoll von 3 Euro auf kleine Pakete mit einem Wert von weniger als 150 Euro zu erheben. Birgit Janik, Leiterin für Steuern, Finanzen & Controlling beim bevh, begrüßt das Vorhaben:
„Unsere Branche sieht die Regelung im Zusammenspiel mit der noch kommenden „Handling Fee“, als wichtigen ersten Schritt in Richtung eines Level Playing Fields. Wichtig ist aber, dass das Geld wirklich für die Ertüchtigung des Zolls eingesetzt wird, damit dieser 2028 fit für umfassende Kontrollen ist, wenn die Zollfreigrenze endgültig fällt. Bisher hat der Pauschalzoll nichts mit der Qualität der Produkte zu tun und belastet damit nicht nur die unfairen Händler. Ein Shirt aus einem Drittstaat für 149 Euro, das nachhaltig produziert wurde und alle europäischen Standards erfüllt, wird genauso teurer wie Billigmode, wenn es direkt an einen Endkunden verschickt wird. Hinzu kommt, dass die Regelung nur für Händler gilt, die im System zur einheitlichen Anmeldung und Abfuhr der Umsatzsteuer, kurz IOSS, registriert sind – also diejenigen, die damit schon ihre Bereitschaft zeigen, sich an unsere Regeln zu halten."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Frank Düssler, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin, Telefon: 030 2061385-0
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