Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Abgaben auf Multifunktionsgeräte belasten Hersteller und Kunden / Gebühren ab 38 Euro bei Preisen ab 50 Euro pro Gerät vollkommen unverhältnismäßig

(Berlin) - Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Urheberrechtsabgaben auf Multifunktionsgeräte ist aus Sicht des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) ein harter Schlag gegen Hardware-Hersteller und die Käufer von Hightech-Produkten. "Die Höhe der Abgabe steht in keinem Verhältnis zum Preis der Geräte", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Den Unternehmen entstehen übermäßige Belastungen und die Kunden müssen mit höheren Preisen rechnen." Sollte das Urteil Bestand haben, drohen den Herstellern Zahlungen von rund 120 Millionen Euro pro Jahr. Das beklagte Unternehmen Hewlett-Packard wird gegen das Urteil Revision einlegen. Die endgültige Entscheidung muss dann der Bundesgerichtshof treffen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte am 06. Juli 2005 in einem Musterprozess entschieden, dass die Produzenten für Multifunktionsgeräte eine Urheberrechtsabgabe zahlen sollen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen die Hewlett-Packard GmbH. Die Abgabe beträgt laut Urteil mindestens 38,35 Euro pro Gerät. Für Geräte mit Farbfunktion gilt der doppelte Betrag in Höhe von 76,70 Euro, der sich je nach Leistung auf 613 Euro pro Stück erhöhen kann. Multifunktionsgeräte vereinen unterschiedliche Anwendungen wie Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen. Die Geräte sind heute schon zu Preisen ab 50 Euro im Handel erhältlich.

"Die Gebühren verhindern die Verbreitung moderner Hightech-Produkte und schwächen den deutschen Standort", sagte Rohleder. Im Ausland existieren urheberrechtliche Abgaben in dieser Form nicht. "Sind Multifunktionsgeräte im Ausland um die Hälfte billiger, kaufen die Kunden dort ein. Wirtschaftliche Erwägungen haben bei diesem Urteil offensichtlich keine Rolle gespielt." Die Entscheidung basiere auf einer veralteten Gesetzlage aus den 80er Jahren. Damals wurden Urheberabgaben für Kopierer festgelegt, die heute als Grundlage für die neuen Multifunktionsgeräte dienen. Rohleder: "Wir brauchen dringend ein modernes Urheberrecht, das die technische Entwicklung berücksichtigt." Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts sieht bereits vor, dass der Gerätepreis und die Höhe der Abgabe in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Zudem müsse das neue Gesetz individuelle Vergütungsmöglichkeiten im Internet konsequent berücksichtigen, betonte Rohleder.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0, Telefax: 030/27576-400

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