Absage des Sachverständigenrates an gesetzliche Mindestlöhne begrüßenswert
(Berlin) - Zum am 9.11.2011 veröffentlichten Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erklärt die BDA:
Das Gutachten zeigt, dass wir uns auf niedrigere Wachstumsraten einstellen müssen. Die Zeiten unverhofft hoher Steuer- und Beitragseinnahmen nähern sich dem Ende. Umso mehr gilt es, den Kurs der Haushaltskonsolidierung entschlossen fortzusetzen und die Sozialsysteme richtig aufzustellen. Zu Recht warnt der Sachverständigenrat vor einer "Nachlässigkeit bei Reformen" in der Sozialversicherung.
Die unmissverständliche Absage des Sachverständigenrates an jedwede Form gesetzlicher Mindestlöhne ist zu begrüßen. Das Hochlohnland Deutschland braucht einen funktionierenden Arbeitsmarkt für einfache Tätigkeiten. Ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn würde den Einstieg in Arbeit für die Schwächsten am Arbeitsmarkt, die Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, gefährden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20330, Telefax: (030) 20331055
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