Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Abschaffung der EEG-Umlage: VKU zur Befassung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie

(Berlin) - Der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich heute mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher" befasst. Der Gesetzentwurf soll am 28. April 2022 abschließend im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur Billigung zugeleitet werden. Dazu sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

"Die vorgezogene Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli ist vollkommen richtig. Damit werden gerade in der aktuellen Lage die Strompreise der Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet. Außerdem ist dieser Schritt auch energiewirtschaftlich sinnvoll, da die Umlage beispielsweise der Sektorenkopplung im Weg steht.

Allerdings ist klar, dass die die Abschaffung der EEG-Umlage die enormen Strompreissteigerungen an den Großhandelsmärkten nur zu einem Teil kompensiert. Mit Blick auf die aktuellen Energiepreisentwicklungen sind weitere Entlastungsmaßnahmen für die Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig. So sollten die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und auch die Mehrwertsteuer auf Energie auf das euroabgesenkt werden.

Kritisch ist allerdings die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung aller Stromlieferanten, die Strompreise in Höhe der auf null abgesenkten EEG-Umlage, also in Höhe von 3,723 Cent/kWh vor Umsatzsteuer, zum 1. Juli zwingend zu senken und nicht mit andererseits gestiegenen Kosten, vor allem Beschaffungskosten, verrechnen zu dürfen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass Stromversorger notwendige Preisanpassungen vorziehen oder zeitnah nachholen müssen. Der VKU hat mehrfach darauf hingewiesen, dass damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern kurzzeitig der Eindruck vermittelt würde, dass die Strompreise sinken. Umso größer wird die Enttäuschung bei den Menschen sein, wenn die Preise kurz darauf wieder angehoben werden sollten. Denn klar ist: Kein Stadtwerk kann sich dauerhaft den Entwicklungen an den Großhandelsmärkten entziehen. Die Weitergabe gestiegenen Einkaufspreise ist keine Frage des Wollens oder des Profits, sondern schlicht eine Notwendigkeit. Statt Symbolpolitik, bräuchten wir hier mehr Realismus und mehr Pragmatismus."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Alexander Sewohl, stellv. Abteilungsleiter Public Affairs und Kommunikation Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(mw)

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