Abschaffung der Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten und Erhöhung des Strafmaßes für das Herunterladen pädokrimineller Dateien notwendig
(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Forderung der FDP, die Rechte von Opfern sexueller Übergriffe zu stärken.
"Es ist richtig, dass sich die Politik mit den Schwachstellen der derzeitigen Rechtslage auseinandersetzt. Die Forderung nach schärferen Strafen für sexuellen Kindesmissbrauch ist längst überfällig. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich jedoch für weitergehende Gesetzesänderungen ein: Zivilrechtliche Verjährungsfristen müssen gänzlich aufgehoben werden und der untragbare Missstand, dass sexueller Missbrauch von Kindern immer noch als Vergehen und nicht als Verbrechen geahndet werden, muss dringend überwunden werden", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche dienen in erster Hinsicht den Betroffenen und können bei der Aufarbeitung der Traumatisierung eine wesentliche Rolle spielen. Aber gerade diese Ansprüche verjähren in Fällen des sog. einfachen sexuellen Missbrauchs schon nach zehn und nur in besonders schweren Fällen nach dreißig Jahren. Die Differenzierung nach einfachem und schwerem sexuellen Missbrauch muss sowohl bei den strafrechtlichen als auch bei den zivilrechtlichen Verjährungsfristen überwunden werden. Sexuell Missbrauchte leiden ihr Leben lang unter den Folgen der Straftat und können häufig erst nach Ablauf der Verjährungsfristen darüber sprechen.
Die Betroffenen erfahren durch die täterfreundlichen Fristen von der Gesellschaft das klare Signal, dass ihr an einer Aufarbeitung der Taten nicht gelegen ist, dass berechtigte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Dies führt häufig zu einer weiteren Traumatisierung. "Diese unwürdige Rechtslage zu ändern ist nun höchste Priorität für die Politik. Der aktuelle Missbrauchsskandal verdeutlicht den Reformbedarf zusätzlich", so Ehrmann weiter.
Auch bezogen auf Pädokriminalität im Netz müssen Kinder besser geschützt werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass nach geltender Rechtslage derjenige, der pädokriminelle Dateien herunter lädt nur zwei Jahre Haft erhält, während das Herunterladen von kommerziellen Filmen oder Software mit einer Haftstrafe von drei Jahren geahndet wird. Eine Anhebung auf fünf Jahre wäre tatangemessen, denn die für die Dateien Zahlenden sind die Täter hinter den Tätern, die Kinder in unbeschreiblicher Weise quälen, um damit im Netz Geld zu verdienen.
Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt die Klage von Norbert Denef beim Europäischen Gerichtshof der gegen eine Ablehnung seiner Petition klagt. Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2008 eine Petition auf Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen u.a. mit der Begründung abgelehnt, die geltende Rechtslage trage den besonderen Interessen der Opfer von Sexualstraftaten hinreichend Rechnung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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