Pressemitteilung | k.A.

Abschlagszahlungen ab Januar 2001

(Bonn) - Mit dem Monat Januar 2001 erhalten Beamte Abschlagszahlungen in Höhe der nach dem Entwurf des Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2000 geplanten Verbesserungen.

Schon bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett war festgelegt worden, dass auf die allgemeinen Bezügeerhöhungen, die Einmalzahlung sowie die Zahlung des Erhöhungsbetrages für dritte und weitere Kinder sowie auf die Erhöhung des Bemessungssatzes in den neuen Bundesländern, Abschlagszahlungen vorgenommen werden können. Mit Schnellbrief vom 2. November 2000 haben der Bundesinnenminister und der Bundesfinanzminister jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Abschlagszahlungen ab Januar 2001 geleistet werden können.

Alle Abschlagszahlungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. (DBB) Peter-Hensen-Str. 5-7 53175 Bonn Telefon: 0228/811101 Telefax: 0228/811171

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