Abschmelzmodell allen gegenwärtig diskutierten Alternativen überlegen
(Berlin) - Für Familienunternehmen hat die Umstellung im Bewertungsrecht dramatische Konsequenzen: Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe der Länder steigt der Wert von Betriebsvermögen um durchschnittlich 117 Prozent. Bliebe es bei den gegenwärtigen Steuersätzen und Freibeträgen, dann würde die steuerliche Belastung von Betriebsvermögen drastisch ansteigen. Das Ziel der Bundesregierung, das Betriebsvermögen familiengeführter Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu entlasten, würde damit in sein Gegenteil verkehrt. Zu diesem Ergebnis kommen der BDI, die vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte in der am Montag (27. August 2007) vorgestellten II. Ausgabe in der Schriftenreihe zur Reform der Erbschaftsteuer.
Für den Gesetzgeber heißt das: Wenn er die Entlastung von Betriebsübergängen nicht aus dem Blickfeld verlieren will, reichen die ohnehin notwendige allgemeine Senkung der Steuersätze und eine Anhebung der Freibeträge nicht aus. Die Gesetzgebung muss über zusätzliche Maßnahmen die besonderen Anforderungen der Familienunternehmen berücksichtigen. Auch wenn es noch nicht in allen Details ausgereift ist, ist das Abschmelzmodell zur Schonung der Betriebsvermögen aus der Sicht des BDI weiter allen gegenwärtig diskutierten Alternativen überlegen. Schwerpunkt der II. Ausgabe ist das Bewertungsrecht, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden muss. Die bisherige Ungleichbehandlung von Vermögensarten ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb muss das Bewertungsrecht so geändert werden, dass alle Vermögensarten annähernd mit dem Verkehrswert erfasst werden. Die Studie stellt Verfahren vor, die diesem Umstand Rechnung tragen.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Petra Ganser, Sekretärin, Presse und Kommunikation
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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