Abschreibungsbedingungen für Personenunternehmen nicht verschlechtern
(Berlin) - Die kleinen und mittleren Unternehmen des Mittelstandes dürfen nicht durch weitere Steuererhöhungen im Zuge des Vermittlungsverfahrens zum so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz belastet werden. Davor warnt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:
"Die ohnehin steuerlich benachteiligten Personenunternehmen des Handwerks dürfen nicht durch weitere Steuererhöhungen mitten in der Konjunkturkrise am Binnenmarkt zusätzlich belastet werden. Im Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zum so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetz ist es jetzt wichtig, dass sämtliche Steuererhöhungspläne abgelehnt und nicht weiter verfolgt werden.
Vor allem die bereits mehrfach verschlechterten Abschreibungsbedingungen dürfen nicht weiter angetastet werden. Das Handwerk ist daher gegen die Abschaffung der Vereinfachungsregelung für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter. Die Wirtschaft würde so mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet.
Die Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Erhaltungsaufwendungen trifft vor allem das handwerkliche Baugewerbe, da es die Bedingungen für Investoren bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden verschlechtert. Hier geht es immerhin um ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Mohrenstr. 20 /21, 10117 Berlin
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