Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Absurde Begründung für Rückvergütung / DRV-Ausschussvorsitzende setzt auf das persönliche Gespräch

(Berlin) - Das Thema Rückvergütungen für Reisen nimmt immer obskurere Formen an: Nicht nur Banken gewähren sie, inzwischen ist bekannt geworden, dass sogar ein kommunaler Energieversorger in Hessen Rückvergütung auf Reisebuchungen gewährt. Dessen Kunden buchen ihren Urlaub über die Website des Unternehmens und erhalten nach Ende der Reise sechs Prozent des Reisepreises zurückerstattet. Mit dieser Praxis schädigen Banken und nun auch Energieversorger (vielfach sind diese als kommunale Anbieter mit öffentlichen Mitteln finanziert) ihre eigenen Geschäftskunden - nämlich die Reisebüros. Daher setzt sich der Deutsche ReiseVerband (DRV) seit langem für dieses Thema ein und sucht das persönliche Gespräch mit Anbietern, die Rückvergütungen gewähren, um die fatalen wirtschaftlichen Folgen für Reisebüros aufzuzeigen. Einige Auswüchse dieses Geschäftsgebarens konnten bereits vom DRV unterbunden werden.

Der jüngste Fall ist besonders brisant, da zahlreiche Städte und Gemeinden Eigentümer des Energielieferanten GGEW (Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG) mit Sitz im südhessischen Bensheim sind. Noch brisanter: Der Bürgermeister von Bensheim ist zugleich der Aufsichtsratsvorsitzende des Anbieters. Für Angelika Hummel, DRV-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des DRV-Ausschusses Mittelstand / Touristische Reisebüros, Grund genug, ihn um eine Stellungnahme zu bitten. "Es kann doch nicht sein, dass ein Bürgermeister Rückvergütungen unterstützt und damit die inhabergeführten Reisebüros in seiner eigenen Kommune schädigt", kritisiert Reisebüro-Inhaberin Hummel.

Die Antwort des Bürgermeisters steht noch aus, aber der Energieversorger hat sich bereits zu Wort gemeldet und die Gewährung von Rückvergütungen mit eigenen Schwächen im funktionierenden Wettbewerb begründet: Die vom DRV vertretenden Reisebüros und Reiseveranstalter - insbesondere Reisebüros der großen Reiseveranstalter mit mehreren Filialen - würden ihre Stromversorgung bundesweit ausschreiben und daher in der Regel nicht mehr von kommunalen Energieversorgern wie der GGEW AG beliefert. "Bei Preisverhandlungen werden wir nicht berücksichtigt. Durch dieses Verhalten Ihrer Verbandsmitglieder wird auch den kommunalen Energieversorgern bundesweit die Geschäftsgrundlage entzogen. Da Sie Ihre Mitglieder nicht verpflichten können, bei dem jeweiligen kommunalen Energieversorger ihre Energie zu beziehen, haben Sie sicher Verständnis dafür, dass wir die Angebote unseres GGEW Premium-Club nicht reduzieren können", begründet das Unternehmen sein Vorgehen gegenüber dem DRV.
"Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis", kommentiert DRV-Ausschussvorsitzende Hummel diese Aussage: "Und das habe ich dem Bürgermeister auch mitgeteilt. Die Liberalisierung des Strommarktes ist über zehn Jahre her, so dass die Energieversorger sich an die Regeln einer Marktwirtschaft halten müssen. Anscheinend sind die Angebote nicht attraktiv genug, so dass Maßnahmen ergriffen werden, die zu Lasten von Dritten gehen."

Der DRV-Ausschuss setzt sich mit Vehemenz für den Kampf gegen die Rückvergütungspraxis der Banken ein. Zahlreiche Kreditinstitute versprechen ihren Privatkunden einen Preisnachlass, wenn diese ihre Urlaubsreisen über ihre Hausbank buchen. "Der Reisevertrieb wird durch branchenfremde Unternehmen sukzessive zerstört. Rückvergütungen können unterbunden werden, wenn die Reisebüros vor Ort mithelfen, ihre Interessen persönlich zu vertreten. Im Fall Bensheim kann ich nur empfehlen, sich in einem gemeinsamen Brief an den Bürgermeister zu wenden und die negativen Folgen aufzuzeigen", fordert Hummel die zahlreichen Reisebüros vor Ort zum Handeln auf. Sie hatte die ortsansässigen Reisebüros kürzlich über das Geschäftsgebaren des Energielieferanten aufgeklärt, was diese zu schätzen wussten und sich daraufhin bei ihr bedankten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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