Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Abwasserabgabengesetz unverzüglich im neuen Bundestag beraten

(Berlin/Hennef) - Das Abwasserabgabengesetz sieht für die östlichen Bundesländer eine erweiterte Möglichkeit der Verrechnung von Investitionen mit der Abwasserabgabe vor, die nur noch bis Ende 2005 gilt. Da in Ostdeutschland die flächendeckende Errichtung und der Ausbau von Abwasseranlagen noch nicht abgeschlossen sind, spricht sich die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) entschieden dafür aus, die bestehende Sonderregelung für diese Bundesländer über das Jahr 2005 hinaus zu verlängern.

Korrekturen bedarf das Abwasserabgabengesetz nicht nur für den Osten Deutschlands; im Westen, wo der Ausbau der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlung weitgehend abgeschlossen ist, verliert die mit dem Gesetz bezweckte Lenkungsfunktion nach Meinung der DWA nahezu vollständig ihre Wirkung. Die Vereinigung sieht daher die Notwendigkeit, das Abwasserabgabengesetz insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.

Wer Abwasser, auch in einer Kläranlage gereinigtes, in ein Gewässer einleitet, muss dafür eine Abgabe entrichten, die Abwasserabgabe. Das sieht das Abwasserabgabengesetz vor, das am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist und im Januar 2005 zuletzt geändert wurde. Das Gesetz soll einen Anreiz geben zu verstärkten Bemühungen um die Abwasserreinigung sowie zur sparsamen Verwendung von Gütern, bei deren Herstellung viel Abwasser anfällt. Aufgrund des sehr großen Nachholbedarfs an abwassertechnischen Anlagen bei der Wiedervereinigung, der bis heute noch nicht abgebaut ist, wurden beim Abwasserabgabengesetz Sonderregelungen für die neuen Länder eingeführt.

Thema im neuen Bundestag sofort aufgreifen

Zur Verlängerung dieser Sonderregelung für die ostdeutschen Bundesländer muss das Abwasserabgabengesetz rasch geändert werden. Entsprechende Beratungen waren von Bund und Ländern bereits begonnen worden, ein Ergebnis konnte jedoch wegen der Neuwahl des Bundestags nicht mehr erreicht werden. Die DWA appelliert daher an die verantwortlichen Politiker, das Thema im neu konstituierten Bundestag unverzüglich wieder aufzugreifen.

Die Ausnahmeregelung für die ostdeutschen Bundesländer im Abwasserabgabengesetz sieht vor, dass ostdeutsche Einleiter nicht nur Abwasserabgaben mit Investitionen für dieselbe Einleitstelle verrechnen können – das geht auch in den westlichen Ländern –, sondern auch mit Abgaben für Einleitungen in anderen Gebieten, wo noch Investitionsbedarf besteht. Wenn diese Möglichkeit künftig nicht mehr bestünde, sähen sich viele Abwasserentsorger vor der doppelten Aufgabe, nicht nur in neue Kläranlagen investieren zu müssen, sondern außerdem noch erhöhte Abwasserabgaben entrichten zu müssen. Dies würde manche Investitionen deutlich verzögen. Doppelt schwer wiegt dies insofern, als auch die anderen staatlichen Förderungen im Abwasserbereich zurückgehen. Die beiden ostdeutschen Landesverbände der DWA haben daher gemeinsam an die Ministerpräsidenten der fünf neuen Bundesländer und die Umweltpolitiker des Deutschen Bundestags appelliert, die Frist so bald wie möglich zu verlängern. Dies würde auch helfen, die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, die bis zum Jahr 2015 einen guten Gewässerzustand in Europa anstrebt.

Abwasserabgabe auf den Prüfstand stellen

Nach über 25 Jahren Abwasserabgabe im praktischen Vollzug sieht die DWA die Notwendigkeit, das Abwasserabgabengesetz auf den Prüfstand zu stellen. Nach dem weitgehenden Ausbau der kommunalen und industriellen Abwasserbehandlungsanlagen verliert die mit dem Gesetz bezweckte Lenkungsfunktion nahezu vollständig ihre Wirkung. Anreize zur Betriebsoptimierung sieht das Gesetz praktisch nicht vor. Die im Gesetz festgeschriebenen Sanktionsmechanismen sind überzogen. Die Verrechnung der Abgabe mit Investitionen ist insbesondere mit Blick auf die notwendige Instandsetzung der Kanalisation neu zu gestalten.

Die DWA wird im Dezember 2005 am Sitz ihrer Bundesgeschäftsstelle in Hennef ein Hearing zum Abwasserabgabengesetz mit den bundesweit führenden Experten auf diesem Gebiet durchführen.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Dr. Frank Bringewski Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Telefon: 02242/8720, Telefax: 02242/872135

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