Achtung Prämienensparer der Sparkasse Nürnberg: Verjährung droht!
(München) - Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage zum Prämiensparen gegen die Sparkasse Nürnberg beteiligt hatten, sollten bald aktiv werden, falls sie das noch nicht getan haben. Viele Ansprüche auf Zinsnachzahlung können nur noch bis zum 23. März 2026 geltend gemacht werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
„Die Ansprüche auf Zinsnachzahlung können mit Hilfe unseres Musterbriefs durchgesetzt werden“, rät Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. Der Musterbrief ist hier zu finden: https://www.sammelklagen.de/sites/default/files/2025-09/musterbrief_mfk_sparkasse_nurnberg_september_2025.pdf
Während der Laufzeit der Musterfeststellungsklage war die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. September 2025 (Az.: XI ZR 29/24) wurde das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Die Hemmung endet sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens – und damit konkret am 23. März 2026. Ab dann kann Verjährung eintreten.
Hintergrund
Bei der Musterfeststellungsklage wurden rechtliche Fragen verbindlich geklärt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung einen bestimmten Referenzzinssatz und ein bestimmtes Berechnungsverfahren bezüglich der Zinsanpassung bestätigt. Die an der Musterfeststellungsklage beteiligten Verbraucher müssen nun, gestützt auf dieses Urteil, ihre individuellen Ansprüche selbst geltend machen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 55 27 94-0
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