Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

ADAC fordert Rücknahme des Regierungsbeschlusses / Kürzung der Entfernungspauschale / Schon aktuelle Pauschale nicht kostendeckend

(München) - Der ADAC fordert die Bundesregierung auf, die geplante Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurückzunehmen. „Diese Kürzung ist ungerecht und deshalb lehnen wir sie ganz entschieden ab“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Dr. Erhard Oehm. „Gerade von Arbeitnehmern wird ein hohes Maß an Mobilität und Flexibilität erwartet. Doch schon heute reicht die aktuelle steuerliche Entfernungspauschale von 15 Cent pro gefahrenem Kilometer für die meisten Autofahrer nicht aus, um die Autokosten zu decken.“ Nach Informationen des Clubs befasst sich am heutigen Donnerstag der Finanzausschuss des Bundestages mit der Neuregelung der Entfernungspauschale.

Darüber hinaus kritisiert der Club die Absicht der Bundesregierung, die Arbeitswegkosten künftig als außergewöhnliche Belastung zu bewerten statt wie bisher als Werbungskosten. Nach Auffassung des ADAC müssen die Arbeitswegkosten, die zur Einkommenserzielung anfallen, weiterhin grundsätzlich bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Pressestelle Am Westpark 8, 81373 München Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500

(sk)

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