Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

ADAC-Forderung: Alkoholverbot für Fahrer von Reisebussen

(München) - Nach den schweren Busunglücken in den vergangenen Wochen fordert der ADAC jetzt ein generelles Alkoholverbot für die Fahrer von Reisebussen. Busfahrer unterliegen derzeit lediglich den gesetzlichen Bestimmungen wie jeder Privatmann auch. Busfahrer im Linienverkehr dürfen während ihres Dienstes und der Dienstbereitschaft dagegen keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen.

Nach den derzeit gültigen Promillegrenzen bleiben Autofahrer mit bis zu 0,3 Promille im Blut ohne Sanktionen, wenn sie sich unauffällig verhalten. Dagegen werden nach einem Unfall oder bei auffälligem Verhalten mindestens sechs Monate Fahrerlaubnisentzug und sieben Punkte in Flensburg verhängt. Ab 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Monat Fahrverbot und vier Punkten in der Verkehrssünderkartei. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille und wird als Straftat mit mindestens neun Monaten Fahrerlaubnisentzug und sieben Punkten geahndet.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500

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