Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

ADAC-Hubschrauberärzte fordern: Rettungseinsätze rechtlich besser absichern

(München) - Die Besatzungen von Rettungshubschraubern müssen bei ihren Einsätzen rechtlich besser abgesichert werden. Zu diesem Ergebnis kommen die leitenden Hubschrauberärzte des ADAC anlässlich ihrer Jahrestagung in Riessersee bei Garmisch-Partenkirchen. „Es kann nicht sein“, so Dr. Erwin Stolpe, leitender Luftrettungsarzt am Klinikum München Harlaching, „dass man in einer Situation, in der es auf Sekunden ankommt, von der Besatzung eines Rettungshubschraubers umfangreiche Sicherungsmaßnahmen verlangt und damit die Patientenversorgung in unverantwortlicher Weise verzögert.“ Hintergrund: Ende letzten Jahres wurde ein ADAC Rettungshubschrauber zu einem Verkehrsunfall gerufen und landete auf einer Bundesstraße. Kurz nach der Landung kam es zu einem Unfall mit einem Pkw, der in den Hubschrauber fuhr. Der Pilot sollte nun wegen Verkehrsgefährdung angeklagt werden.

Darüber hinaus beschäftigten sich die Notfallmediziner in Riessersee mit Fragen des medizinischen Qualitätsmanagements und diskutierten Fragen der optimalen Versorgung von Verletzten mit Schädel-Hirn-Traumata. Künftig wird auch ein medizinisches Qualitätsmanagement in der Luftrettung angewendet. Die Grundlage dazu bietet eine exklusiv vom ADAC eingeführte medizinische Einsatzdokumentation. Schließlich wurde auch detailliert vorgestellt, wie der Rettungshubschrauber der Zukunft künftig konfiguriert sein werden, um die Forderungen des Länderausschusses Rettungswesens erfüllen zu können. Danach werden die Rettungshubschrauber im Primäreinsatz (RTH) künftig so ausgestattet, dass sie auch voll als Intensivtransporthubschrauber (ITH) eingesetzt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München

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