Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" für 10 Reiseländer / Bis zu 250 Mark für unerlaubtes Überholen

(München) - Wer in Österreich das mit einer durchgehend weißen Linie angezeigte Überholverbot missachtet, muss an Ort und Stelle rund 70 Mark Strafe bezahlen. Bei späterer Überweisung werden daraus saftige 250 Mark. So will es dem ADAC-Katalog "Bußgeld im Ausland" zufolge das österreichische Verwaltungsstrafgesetz. Das soeben in Erstauflage erschienene Fachbuch des Clubs gibt - rechtzeitig vor der neuen Reisesaison - einen umfassenden Überblick über das aktuelle Bußgeldrecht in zehn wichtigen europäischen Reiseländern; es ist für 19,80 Mark im Buchhandel, in allen Clubgeschäftsstellen und per Internet unter www.adac.de erhältlich.

Nicht nur in Österreich müssen Verkehrssünder tief in die Taschen greifen. Ein Blick in den ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" verrät, was z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h kostet. Während man dafür in Deutschland zwischen 60 bis 75 Mark und in Holland etwa 100 Mark zahlen muss, wird man für das selbe Delikt in Spanien und Frankreich bereits mit etwa 180 Mark zur Kasse gebeten. In der Schweiz und Italien beträgt die Strafe sogar mehr als 220 Mark. Einsamer Spitzenreiter ist Belgien, wo für das gleiche Tempovergehen rund 390 Mark kassiert werden.

Neben der Frage, wie teuer Verkehrssünden im Ausland zu stehen kommen, bietet der ADAC-Ratgeber "Bußgeld im Ausland" auch wichtige Informationen darüber, wie man die Buße zahlen muss, in welchen Fällen eine Kaution zu leisten ist und ob das Fahrzeug beschlagnahmt werden kann. Ebenso werden die genauen Fristen einer grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten ausführlich erläutert. Ein Adressenverzeichnis nennt geeignete Anwälte im In- und Ausland.

Quelle und Kontaktadresse:
ADAC

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