Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
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ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz / Auch bei Freizeitsport und Reise versichert / Neues Leistungspaket gilt ab April weltweit – Deckungssumme erhöht

(München) - Ärger wegen Schmerzensgeld nach einem Skiunfall oder Zoff mit einem Reiseveranstalter wegen einer Urlaubsbuchung? Ab 1. April sind auch solche Streitigkeiten über die ADAC-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das besondere der Leistungserweiterung um die Bereiche Freizeitsport und Reise: Der Schutz der gesamten Police gilt künftig weltweit. Auf eine Selbstbeteiligung wird weiterhin verzichtet.

Zum neuen Servicepaket der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutzversicherung gehört auch eine höhere Deckung: Bei Schadensfällen innerhalb von Europa steigt die Deckungssumme von 250.000 auf 300.000 Euro, weltweit auf 40.000 Euro für die ersten drei Monate eines Auslandsaufenthaltes. Dolmetscher werden bei juristischen Auseinandersetzungen im Ausland vermittelt.

Verbesserte Bedingungen gibt es außerdem bei den Dauerstreitthemen Maut und Kfz-Steuer: Hier hilft der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz künftig nicht nur in Deutschland, sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Neu ist auch, dass der Verkehrs-Rechtsschutz bei Gerangel um Garagenmietverträge gilt. Strafkautionen werden jetzt bis zu 100.000 Euro übernommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Pressestelle Am Westpark 8, 81373 München Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500

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