ADAC will Verwaltungsgericht anrufen / Umweltzonen: Erhebliche rechtliche Bedenken gegen Aussperrung von Fahrzeugen
(München) - Im Zusammenhang mit den bestehenden und geplanten Umweltzonen hat ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann jetzt erhebliche rechtliche Bedenken geäußert: Eine dauerhafte Aussperrung einzelner Kraftfahrer aus Umweltzonen ist nicht verhältnismäßig und daher nicht hinnehmbar. Der ADAC wird deshalb sowohl in Berlin als auch in Hannover ausgesuchte Fälle prüfen und die Betroffenen auf dem Klageweg unterstützen.
Nach Auffassung des Clubs werden Bewohner einer Umweltzone quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist und der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Anders als vor einigen Jahren beim Sommer-Smog sollen die Fahrverbote im Zusammenhang mit den Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaubbelastung unabhängig von einer tatsächlich bestehenden, aktuellen Grenzwertüberschreitung auf Dauer gelten.
Eine Aussperrung einzelner Fahrzeuge ist auch deshalb unverhältnismäßig, weil es dadurch zu keinen oder kaum messbaren Verbesserungen der Feinstaubsituation kommen würde. Dies zeigt ein dem ADAC vorliegendes Gutachten der TU Cottbus. Außerdem werden auch andere Belastungsfaktoren der Umwelt, beispielsweise durch Hausbrand oder den Lufteintrag, nicht gemäß ihrem Verursacheranteil bei den Maßnahmen berücksichtigt.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Pressestelle
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: (089) 76760, Telefax: (089) 76762500
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