ADG-Änderungen ist ein Schritt in die richtige Richtung
(Berlin) - Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien und seinen Vorläufern hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) wiederholt durch seine Expertengremien, den Arbeits- und Zivilrechtsausschuss des DAV, grundlegende Änderungen gefordert. Eine Vielzahl dieser Anregungen sieht er in dem nunmehr von der Regierungskoalition vorgelegten neuen Entwurf mit Stand vom 18. März 2005 verwirklicht. Trotzdem ist der Entwurf weiter verbesserungsbedürftig. Er weist nach wie vor zahlreiche handwerkliche Mängel auf und ist schon deshalb in der jetzt vorliegenden Fassung nicht verabschiedungsreif.
Die vorgenommenen Änderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen, Vorsitzender des DAV-Arbeitsrechtsausschusses. Er begrüßt vor allem, dass die Begünstigung älterer Arbeitnehmer z.B. im Zusammenhang mit betriebsbedingten Kündigungen und Sozialplänen auch nach Inkrafttreten des ADG zulässig bleiben soll. Auch seien die Regelungen zum Schadensersatz gegenüber dem Vorgängerentwurf teilweise entschärft worden.
Die positive Tendenz der Änderungen sieht auch Rechtsanwalt Dr. Maier-Reimer, Vorsitzender des DAV-Zivilrechtsausschusses. Zu bemängeln ist aber, dass entgegen ersten Aussagen in der Presse die verpönten Merkmale für den Bereich des allgemeinen Zivilrechtsverkehrs nicht auf das nach den Richtlinien erforderliche Maß beschränkt worden sind, kritisiert Maier-Reimer. Insoweit treffe die Behauptung einer 1:1 Umsetzung nach wie vor nicht zu.
Nach Ansicht des DAV enthält die Neufassung einige neue Bestimmungen, die sehr unklar gefasst seien und damit weiteren Zündstoff für künftige Auseinandersetzungen böten. Eine solche Rechtsunsicherheit sei dem Wirtschaftsstandort Deutschland abträglich.
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