Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

ADM-Gefahr bei British Airways gebannt / DRV-Erfolg: Keine Nachbelastung für vermeintliche Fristüberschreitung

(Berlin) - Davon profitieren alle: British Airways (BA) hat auf Intervention des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) reagiert und ihre Regeln zur Ticketausstellung korrigiert. Künftig ermöglicht die britische Fluggesellschaft ihren Vertriebspartnern in einer bereits vorhandenen Flugbuchung (Passenger Name Record, PNR) Umbuchungen und Änderungen vorzunehmen. Bislang erhielten Reisemittler in diesen Fällen regelmäßig Nachbelastungen in Form von Agency Debit Memos (ADMs), weil sie bei der Änderung bestehender Buchungen angeblich die Ticketausstellungsfrist überzogen hatten. Wurde eine bestehende Buchung zu einem späteren Zeitpunkt geändert, musste der Reisebüromitarbeiter dafür meist eine neue Buchung anlegen, um eine Nachbelastung zu vermeiden. Denn zur Überprüfung der Ausstellungsfrist hatte BA bislang den ursprünglichen Zeitpunkt herangezogen, zu dem die Buchung im Reservierungssystem angelegt wurde. Damit lag die Ausstellungsfrist regelmäßig in der Vergangenheit. Stellte der Agent hingegen das Ticket für das später hinzu gebuchte Segment in der bestehenden Buchung aus, kam es aufgrund der Überschreitung der Ticketausstellungsfrist zu einer ADM. Nachbelastet wurde dann auf einen Tarif, der über keine Ausstellungsfrist verfügte - in der Regel ein flexibler und damit preislich höherer Tarif.
Der DRV konnte nun erreichen, dass BA ihre Regeln für das Ausstellen von Flugtickets, die seit dem 1. Juli 2011 ausgestellt werden, entsprechend geändert hat. Zur Bemessung der Ausstellungsfrist bei geänderten Flugbuchungen wird nun das Buchungsdatum des jeweiligen Flugsegments zugrunde gelegt. "Es spricht für ein partnerschaftliches Miteinander, dass British Airways unserer Argumentation gefolgt ist, ihr Verfahren hinterfragt und dieses nun angepasst hat", freut sich Otto Schweisgut, DRV-Vizepräsident und Vorsitzender des DRV-Ausschusses Flug. Über diese Einigung hinaus bemüht sich der DRV um eine einvernehmliche Lösung mit BA für die nach der alten Regelung und vor dem 1. Juli 2011 entstandenen ADM wegen scheinbar verspäteter Ticketausstellungen.
Die bisherige Vorgehensweise hat sich sowohl für Reisemittler als auch für Kunden als nicht praktikabel erwiesen. Es kommt immer wieder vor, dass Kunden ihre Reiseentscheidung ändern. Das führte bislang dazu, dass Reisebüromitarbeiter bei jeder Änderung oder Ergänzung der bereits im System hinterlegten Buchung eine neue anlegen mussten, um die Ticketausstellungsfrist nicht zu überschreiten - ein erheblicher Mehraufwand für den Reisevertrieb. Diese zusätzlichen Buchungen erschwerten die Übersicht nicht nur für Expedienten, sondern auch für Kunden. Die Darstellung des Reiseplans in einer einzigen Übersicht war dadurch nicht möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Pressesprecherin Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30

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