Pressemitteilung | Institut Arbeit und Technik

Ältere arbeiten länger / Mehr Teilzeit und geringfügige Beschäftigung

(Gelsenkirchen) - Die Erwerbsbeteiligung von Älteren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, insbesondere in den Altersgruppen vom 56. bis zum 63. Lebensjahr. Trotzdem ist insgesamt ab Vollendung des 60. Lebensjahres auch jetzt nur eine Minderheit noch erwerbstätig. Die nach wie vor geringe Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen verhindert – zumindest derzeit noch – die Realisierung der vom Europäischen Rat für die Gruppe der 55- bis 64-Jährigen bis zum Jahr 2010 anvisierten Beschäftigungsquote von mindestens 50 Prozent. Das geht aus dem soeben online erschienenen Altersübergangsreport 2005-04 hervor, in dem das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) im Auftrag der Hans Böckler Stiftung das Übergangsgeschehen zwischen Erwerbs- und Ruhestandsphase analysiert.

Die Untersuchung auf Grundlage des Mikrozensus zeigt, dass die Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Älteren zum Teil parallel zu den seit Ende der 90er Jahre wirkenden Abschlagsregelungen bei vorgezogenem Renteneintritt verläuft. Die Abschläge führten offensichtlich dazu, dass Ältere später in Rente gehen und damit die Erwerbsphase ab dem 60. Lebensjahr länger wird. Darüber hinaus haben die relativ hohen Zuwächse bei der (Alters-) Teilzeitarbeit und der geringfügigen Beschäftigung zum Anstieg der Erwerbstätigenquoten Älterer beigetragen, stellt die IAT-Wissenschaftlerin Renate Büttner fest.

So hat die Erwerbstätigenquote der 58-Jährigen zwischen 1996 und 2003 um 11,5 Prozentpunkte zugelegt. „Das lässt darauf schließen, dass steigende Erwerbstätigenquoten im „vorruhestandskritischen“ Alter nicht bloß auf das Nachwachsen von Jahrgängen mit einer höherer Erwerbsbeteiligung – vor allem von Frauen – zurückzuführen ist, sondern es gibt einen eigenständigen Effekt, die Erwerbsbeteiligung entlang dem Lebensalter auszudehnen“, so Büttner. Auch die Zunahme von Teilzeitarbeit im Alter ist nicht auf eine bloße Transformation von Vorruhestandsarbeitslosigkeit in Altersteilzeitarbeit zurückzuführen, vielmehr gibt es hier einen eigenständigen Trend.

Ältere sind zudem unter den „Mini-Jobbern“ überdurchschnittlich vertreten, und zwar die 55- bis 64-Jährigen mit 17 Prozent. Nicht nur der Teilzeitarbeit, sondern auch der geringfügigen Beschäftigung kommt damit als „Brücke“ zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt eine wachsende Bedeutung zu. Eine solche „Brücke“ ist allerdings auch die Arbeitslosigkeit, die nicht nur in den jüngeren, sondern auch in den älteren Alterskohorten spätestens seit 2003 wieder ansteigt und eine zunehmende Rolle beim Altersübergang spielt.

Die Mikrozensus-Auswertungen zeigen, dass der Anteil der Rentenbezieher insbesondere nach dem 56. Lebensjahr deutlich zurückgeht. In den beiden Alterskategorien 60 und 61 Jahre geht der Anteil der Rentner bereits seit 1997 zurück – bis zum Jahr 2003 um insgesamt 14,4 Prozentpunkte bzw. in der Alterskategorie 61 Jahre um 8,8 Prozentpunkte. Bei den 62- und 63-Jährigen steigt der Anteil der Rentenbezieher jeweils zeitversetzt zunächst an, nimmt später ebenfalls zeitversetzt ab. Bei den 64- und 65-Jährigen nimmt der Rentenstatus im Zeitverlauf hingegen anteilsmäßig zu, in der Altersklasse 65 Jahre kontinuierlich. Diese alterspezifischen Veränderungen beim Rentenstatus folgen hier weitgehend der zeitlich abgestuften Wirksamkeit der gesetzlichen Abschlagsregelung.

Angesichts der wieder steigenden Altersarbeitslosigkeit und der nach wie vor relativ geringen Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen ist auch für die Zukunft nicht anzunehmen, dass eine Erhöhung der Altersgrenze automatisch zu einer verlängerten Erwerbstätigkeit führt. Die Untersuchung zeigt vielmehr, dass das reale Übergangsgeschehen durch unterschiedliche Überbrückungsformen gekennzeichnet ist. „Sozialpolitische Reformdebatten, in deren Rahmen eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze diskutiert wird, müssen diese Befunde berücksichtigen“.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut Arbeit und Technik Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen Telefon: 0209/17070, Telefax: 0209/1707110

NEWS TEILEN: