Pressemitteilung | dbb beamtenbund und tarifunion - Bundesleitung
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Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes / dbb-Kritik: Zu viele Punkte im Gesetzentwurf bleiben offen

(Berlin) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat den Entwurf für das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG) im Grundsatz begrüßt, zugleich aber kritisiert, dass wichtige Punkte darin ungeklärt blieben. „Enthalten sind wichtige Neuerungen, die durchaus einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung einer flächendeckenden, qualitativ anspruchsvollen Krankenhausversorgung leisten können“, sagte dbb Vize Klaus Dauderstädt am 4. September 2008 vor der Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. „Und die ist dringend erforderlich. Leider bleiben aber zentrale Punkte weiter offen.“ Mit dem Entwurf kommt der Gesetzgeber seiner aus dem GKV-Gesundheitsreformgesetz von 2000 resultierenden Pflicht nach, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung ab 2009 neu zu regeln.

Ausdrücklich begrüße der dbb, dass im Gesetzentwurf ein Wegfall des bisherigen Abschlags auf die Krankenhausrechnungen von gesetzlich Versicherten in Höhe von 0,5 Prozent des Gesamtrechnungsbetrages vorgesehen ist, sagte Dauderstädt. Mit der Streichung dieses so genannten Sanierungsbeitrags wird die ursprünglich bis Ende 2008 befristete Regelung nun endgültig aufgehoben.

„Krankenhäuser brauchen gesicherte Investitionen. Deshalb findet die nun vorgesehene Umstellung der Regelfinanzierung auf leistungsbezogene Investitionspauschalen unsere Zustimmung“, so Dauderstädt weiter. Schließlich habe die Praxis gezeigt, dass die Länder, die bisher größtenteils die Kosten übernehmen sollten, dieser Verpflichtung nicht angemessen nachgekommen sind. „Deshalb sind dringend notwendige Investitionen ausgeblieben.

Das muss sich ändern“, forderte der dbb Vize. Unklar sei aber, in wie weit die Investitionspauschalen dazu führen, dass die Länder ihrer Pflicht zur Übernahme von Investitionskosten tatsächlich nachkommen.

Als begrüßenswert bezeichnete Dauderstädt die Vorgabe, dass Krankenhausrechnungen künftig transparent gestaltet werden müssen. „Das ist ein sehr wichtiger Punkt gerade für die privat Krankenversicherten, die im Rahmen der Kostenerstattung in Vorleistung gehen müssen. Sie brauchen mehr Übersichtlichkeit der Rechnungen.“ Zustimmung des dbb findet auch, dass eine anteilige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bei der Ermittlung des Basisfallwertes für 2009 eingeführt werden soll. „Dies ist eine der Forderungen des Aktionsbündnisses Rettung der Krankenhäuser, in dem sich der dbb mit Verbänden der Krankenhausträger und Mitarbeiter-Organisationen zusammengeschlossen hat. Auf unserer gemeinsamen Großdemonstration am 25. September in Berlin werden wir allerdings auch klarmachen, dass es hier konkreter Zahlen bedarf. Außerdem darf diese Regelung nicht auf 2009 befristet bleiben - weil es so keine Planungssicherheit für künftige Tarifverhandlungen gibt. Und dass es angesichts der außerordentlichen Belastungen der Beschäftigten in diesem Bereich Tarifsteigerungen geben muss, steht für uns außer Frage.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Beamtenbund e.V. Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Dr. Frank Zitka, Pressesprecher Friedrichstr. 169-170, 10117 Berlin Telefon: (030) 40815400, Telefax: (030) 40814399

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