Änderungen bei Cross Compliance unverzüglich umsetzen / Bauernverband zu Votum des Bundesrates
(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen sinnvollen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft gefunden, hob der Deutsche Bauernverband die Änderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungen-Verordnung hervor. Die Bereitschaft der Landwirte sei enorm, gemeinsam mit dem Naturschutz und den Jägern den Schutz von Wildtieren bei der Grünlandmahd oder dem Mulchen von Flächen sicherzustellen. Zur Vermeidung erheblicher Verunkrautungsprobleme von Bracheflächen sei es sinnvoll und gerechtfertigt, die in der so genannten Cross Compliance-Verordnung festgelegte Sperrfrist für die Pflege von aus der Erzeugung genommenen Flächen auf den Zeitraum 1.4. bis 15.6. zu verkürzen, betonte der DBV. Der DBV forderte gleichzeitig die Bundesregierung auf, die vom Bundesrat geforderten Änderungen anzuerkennen und kurzfristig umzusetzen.
Mit der bisher geltenden Regelung in der Direktzahlungen-Verpflichtungen Verordnung waren in einigen Regionen in großer Anzahl Ausnahmegenehmigungen für einen früheren Pflegezeitpunkt erforderlich geworden, da die Verunkrautung der Brachen sowie der Nachbarflächen enorm zugenommen hatte. Der daraus resultierende erhöhte Pflanzenschutzmitteleinsatz auf diesen Flächen sei weder im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes, noch im Interesse der Landwirtschaft, betonte der DBV.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
Dr. Michael Lohse, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205
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