Änderungen bei der Hofabgabeklausel stärken die eigenständigen Rentenrechte der Frauen / Deutscher LandFrauenverband begrüßt Novellierung der Hofabgabeklausel durch den Bundestag
(Berlin) - Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung Änderungen bei der Hofabgabeklausel beschlossen. Die Novellierung stärkt unter anderem die eigenständigen Rentenansprüche der Ehegatten. Konkret bleiben Rentenansprüche auch dann erhalten, wenn der Ehepartner über das 65. Lebensjahr hinaus den Betrieb weiterführt.
"Der Deutsche LandFrauenverband begrüßt den Beschluss im Deutschen Bundestag zur Novellierung der Hofabgabeklausel und baut darauf, dass mit den Änderungen die Hofabgabeklausel als ein langfristiges und planbares Element für die Generationsfrage auf den Höfen erhalten bleibt. Besonders begrüßen wir, dass die Rentenrechte der Frauen gestärkt wurden und nicht mehr in Abhängigkeit zum Mann stehen. Der Deutsche LandFrauenverband hatte sich in vielen Gesprächen für diese Modifizierung stark gemacht", so dlv-Präsidentin Brigitte Scherb.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher LandFrauenverband e.V. (dlv), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft
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