Ärztekammer Baden-Württemberg schert bei Weiterbildung aus / BDI stellt fest: Eigentor geschossen
(Wiesbaden) - Mit großer Einmütigkeit hatte der 113. Deutsche Ärztetag in Münster den Facharzt für Innere Medizin wieder eingeführt. Jetzt muss der Beschluss in den einzelnen Landesärztekammern umgesetzt werden. Um unerwünschte Konsequenzen aus Brüssel zu vermeiden, kommt es auf eine deckungsgleiche Übernahme der Weiterbildungsregelung in den Ländern an.
Der Bundesrepublik droht ein Vertragsverletzungsverfahren, wenn sie keine EU-kompatible Form für die Notifizierung der Facharztbezeichnung Innere Medizin vorlegt. Die Kosten in Millionenhöhe werden dem abweichenden Bundesland aufgebürdet. Brüssel verlangt, dass Fachärzte für Innere Medizin auch aus dem Ausland unabhängig vom Weiterbildungsangebot weiterhin in allen Bundesländern tätig sein können.
In vielen Ländern wurde dementsprechend bereits die Weiterbildungsordnung im Sinne der Entscheidung von Münster geändert.
Nur Baden-Württemberg ist dem nicht gefolgt und hat den Facharzt für Innere Medizin nicht wieder eingeführt. Baden-Württemberg hat das Eigentor der Selbstverwaltung im Kampf der Ärztekammern gegen drohende staatliche Bevormundung geschossen kommentiert Dr. med. Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI, die Entscheidung.
Der BDI bedauert, dass Studierende der Medizin mit dem Berufsziel Internist nun in Baden-Württemberg eine Weiterbildungsoption weniger vorfinden als im übrigen Bundesgebiet. Offenbar gehöre es zur Strategie der Koalition aus Hausärzteverband und MEDI im Südwesten, einen Eingriff der Politik in die föderale Selbstbestimmung der ärztlichen Weiterbildung zu provozieren und damit das System der Körperschaften zu schwächen.
Wenn nicht der Missbrauch des Föderalismus für Gruppeninteressen in einer einzigen Provinz der gesamten Selbstverwaltung so gefährlich werden könnte, bliebe das Stuttgarter Experiment nur für einige Kollegen im Ländle selbst von Nachteil, bemerkt Wesiack. Er appelliert an die Vernunft der gewählten Kammervertreter aus Baden-Württemberg, den Ärztetagsbeschluss von Münster bei nächster Gelegenheit doch noch umzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
Pressestelle
Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden
Telefon: (0611) 18133-0, Telefax: (0611) 18133-50
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