AGV-Postdienste schießt Eigentor und verteuert Briefdienstleistungen für Deutsche Post / Beschäftigungszahlen im Postwettbewerb weit höher als bisher angenommen / BdKEP bedauert die Verabschiedung des Entsendegesetzes im Bundesrat
(Hamburg) - Durch unpräzise Formulierungen im Mindestlohntarifvertrag zwischen ver.di und dem AGV Postdienste werden Kurierdienste, Taxenunternehmen, Spediteure, vielfach zuständig für Briefkastenleerungen und Zwischentransporte und die eigenen Postagenturen durch die Allgemeinverbindlich der Mindestlöhne im Entsendegesetz einbezogen. Die Deutsche Post verteuert so sich selbst die ausgelagerten und an Fremdunternehmen vergebenen Dienstleistungen, denn die Verträge, die die Firmen mit der Deutschen Post geschlossen haben, basieren auf anderen, in der Regel niedrigeren Tarifverträgen.
Das deutlichste Konfliktpotential tut sich im Einzelhandel auf, der Postagenturen in seinen Geschäftsräumen eingerichtet hat und nun alle Angestellten dem Mindestlohn unterwerfen muss - sofern die Agenturverträge mit der Deutschen Post nicht gekündigt oder die Agenturen in andere Firmen ausgelagert werden.
Durch die Einbeziehung des Einzelhandels reicht die vom BdKEP, dem AGV Neue Brief- und Zustelldienste und der BDA veröffentlichte Zahl von 270.000 Beschäftigten, deren Firmen im Bereich der Briefdienstleistungen im Sinne des Mindestlohntarifvertrages oder des Entsendgesetzes tätig sind, nicht. Sie dürfte noch wesentlich höher sein.
Deshalb befindet sich Herr Bender, Vorsitzender des AGV Postdienste und des Bundesverbandes Deutscher Postdienstleister (BvDP) im Irrtum, wenn er meint, seine durch Gutachten festgestellten Beschäftigungszahlen im AGV Postdienste von 173.000 seien höher als die des Wettbewerbs, so die Presseerklärung vom 11.10.2007.
Es ist absurd, wie ein eingefleischter Postmann, wenn er von Umsätzen der Lizenznehmer spricht, Briefdienste mit lizenzierten Briefdiensten verwechselt, sagt der Vorsitzendes des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. Im Bereich der lizenzierten Briefdienste hätte Herr Bender Recht. Aber die Beteiligten am Mindestlohntarifvertrag waren so gierig, alle Dienste erfassen zu wollen. Das rächt sich nun. Auch die vermeintlich ausgeschlossenen Kurierdienste sind, selbst wenn sie keine Briefkastenleerungen machen, nicht ausgeschlossen, da sie vielfach Lizenzinhaber sind und somit dem Mindestlohntarifvertrag befolgen müssen.
Der BdKEP plädiert dafür, das Entsendegesetz auf einen Legalbegriff zurückzuführen und den derzeitig vorliegenden Mindestlohntarifvertrag wegen seiner Uneindeutigkeiten nicht anzuwenden. Es könnte helfen, viele Rechtsstreitigkeiten und Insolvenzen vermeiden.
Der BdKEP bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, das Arbeitnehmerentsendegesetz verabschiedet zu haben und damit dazu beizutragen, das Postmonopol defacto zu verlängern.
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