Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Aktivrente – auch für Selbstständige!

(Berlin) - Heute berät der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Aktivrente: Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, soll künftig 2.000 Euro davon steuerfrei erhalten – allerdings nur abhängig Beschäftigte. Selbstständigen soll diese Vergünstigung nicht zugutekommen. Der DAV kritisiert die Ungleichbehandlung.

„Die gesetzgeberischen Ziele, das Erwerbspotenzial älterer Menschen länger zu nutzen, auch um personelle Engpässe abzufedern und das Know-how länger zu bewahren, sind nachvollziehbar. Aber: Warum sollte die steuerliche Förderung von Arbeit im Rentenalter dann nur für Angestellte gelten? Dass Selbstständige schon jetzt oft länger arbeiten, kann kein Ausschlusskriterium sein, da die Regelung auch den Nichtselbstständigen unabhängig davon zugutekommen soll, ob sie überhaupt schon Rente beziehen.

Daher fordern wir die Regeln der Aktivrente auch für Selbstständige ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Der Bedarf für qualifizierten Nachwuchs und den Erhalt von Erfahrungswissen besteht branchenübergreifend und unabhängig davon, ob eine weisungsgebundene Tätigkeit als Angestellter vorliegt oder im Alter noch das wirtschaftliche Risiko selbst getragen wird. Wer ernsthaft das Potenzial älterer Menschen für die Wirtschaft nutzen will, muss die Selbstständigen in derartige Anreizsysteme einbeziehen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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