Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Aktualisierter Ratgeber des BSB: Prüfsteine zum Bauvertrag

(Berlin) - Was gehört in einen Bauvertrag? Welche Folgen haben unklare oder ausgesparte Formulierungen? Damit sich private Bauherren nach neuestem juristischem Stand orientieren können, hat der BSB seine bereits vor zwei Jahren aufgelegten Prüfsteine zum Bauvertrag aktualisiert. Die 14 Schritte zeigen auf, was heute zu einem sicheren Bauvertrag gehört.

Eingearbeitet wurden vor allem die mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetz neuen Regelungen. Danach ist erstmals vorgeschrieben, dass vom Unternehmer bei Verträgen mit Verbrauchern Sicherheiten zu leisten sind. Der Ratgeber erläutert, dass Bauherren bei der ersten Abschlagzahlung für die rechtzeitige mängelfreie Realisierung des Bau-vorhabens fünf Prozent des Vergütungsanspruches einzuräumen sind. Bei Vertragsänderung um mehr als zehn Prozent müssen mit der nächsten Abschlagzahlung weitere fünf Prozent Sicherheit gewährt werden. Als Rat wird Bauherren auf den Weg gegeben, nach Fertigstellungsbürgschaften oder Fertigstellungsgarantieversicherungen zu fragen - oder den Einbehalt von Abschlagszahlungen in Höhe der geschuldeten Sicherheit zu vereinbaren.

Mit den Prüfsteinen bekommen private Bauherren insgesamt einen Leitfaden an die Hand, der Konflikten vorbeugt. Eingeflossen sind Erkenntnisse des BSB aus der Analyse von zum Teil unvollständigen oder unklaren Bauverträgen. Die daraus resultierenden Ratschläge zielen auf die genaue Prüfung des Vertragspartners, auf eindeutige Definition des Vertragsgegenstandes und auf Transparenz bei der Bau- und Leistungsbeschreibung. Je konkreter dieses Herzstück eines Bauvertrages ist, desto höher die Rechtssicherheit für Bauherren. Was zu verhandeln ist, um Preissicherheit, einen definierten Fertigungszeitraum und einen exakten Zahlungsplan zu erlangen, wird in weiteren Punkten erläutert.

Wesentlich auch die Hinweise, welche Rechte Verbraucher haben, um die Beseitigung von Baumängeln zu fordern und Mängelansprüche während der Verjährungsfrist geltend zu machen. Es empfiehlt sich immer, bei Verhandlungen eine Gewährleistungsbürgschaft und Vertragsvorbehalte zur Minderung des Bauherrenrisikos zu vereinbaren.

Diese durch den BSB als Verbraucherschutzorganisation aktualisierten Prüfsteine sind wichtige Grundsteine für das Gelingen des Hausbaus.

Ratgeber zum Download unter: www.bsb-ev.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Telefax: (030) 31507211

(el)

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