Aktuell zur Nürnberger Spielzeugmesse / VDE-Institut baut Prüfservice für Spielzeug aus / Akustikprüfungen bei elektronischem Spielzeug unbedingt notwendig
(Frankfurt am Main) - Laut Branchenschätzung werden für den deutschen Markt lediglich 20 Prozent aller Spielzeuge von unabhängigen Testhäusern auf ihre Sicherheit geprüft, denn in Deutschland besteht keine Prüfpflicht. In internationalen Märkten dürfte diese Zahl noch wesentlich geringer ausfallen. Für das VDE-Institut in Offenbach sind dies alarmierende Zahlen. Denn der Trend geht weiterhin in Richtung elektronisches Spielzeug ("Youth Electronics"), wie die Spielzeugmesse in Nürnberg zeigt. Akustikprüfungen sind bei elektronischem Spielzeug neben Sicherheitsprüfungen zu Mechanik und Materialien unerlässlich, um die Kinder vor Hörschäden zu bewahren. Elektronische Rasseln und Quietschspielzeuge etwa dürfen einen Wert von 85 Dezibel (dB(A)) nicht überschreiten. Das VDE-Institut bietet Spielzeug-Herstellern umfangreiche Prüfungen zu Geräuschemissionen, Mechanik und chemischen Materialanalysen an.
Nur Rasseln, Teddys und Autos, die alle Prüfungen erfolgreich bestehen, erhalten das VDE-Dreieck. "Beim Spielzeug hört der Spaß für unsere Prüfingenieure auf", so Dr. Thomas Seitz, vom VDE-Institut. "Wir testen nicht nur Geräuschemissionen, sondern prüfen bei Teddys und Co. auch die Brennbarkeit, das Verschluckungsrisiko und ob giftige oder krebserregende Stoffe im Material enthalten sind." Zwar können Eltern beim Kauf die Lautstärke des Spielzeugs testen, was jedoch für Erwachsene noch im Normbereich sein mag, ist für die Ohren eines Kleinkindes purer Krach. Eine Dauerbeschallung mit einer zu lauten Babyrassel kann im schlimmsten Fall zu einer permanenten Schädigung der Ohren führen. Sicherheit geben da nur neutrale Prüfzeichen wie das VDE-Dreieck.
Im Bereich Spielzeug werden im VDE-Institut folgende Prüfungen durchgeführt:
Mechanische Prüfung: Hierbei wird beispielsweise getestet, ob gewährleistet ist, dass ein Batteriefach vom Kind nicht geöffnet werden können. Oder ob scharfe Kanten und gefährliche Spitzen das Kind beim Spielen verletzen können. Auch ein Test auf "Kleine Teile" gehört zum Prüfumfang. So muss gewährleistet sein, dass Einzelteile für Kleinkinder groß genug sind, um nicht verschluckt zu werden beziehungsweise kein Erstickungsrisiko besteht.
Geräuschemission: Im Akustiklabor wird mit empfindlichen Mess-Mikrofonen der vom Spielzeug abgegebene Schalldruckpegel gemessen. Dabei werden verschiedene Verfahren angewendet, zum Beispiel Spitzenschalldruckpegel oder Schalldruckpegel unter Freifeldbedingungen.
Chemische Analyse: Im Chemielabor werden mit Röntgenfluoreszenzmethoden Materialien auf ihre Giftigkeit untersucht. Dabei stehen vor allem Elemente wie Blei, Kadmium, Chrom und Quecksilber aber auch Gifte wie Arsen auf der Fahndungsliste. Neben diesen Substanzen stehen auch PAK und Weichmacher auf dem Prüfplan.
Quelle und Kontaktadresse:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Dr. Walter Börmann, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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