Aktuelle Studie untersucht 104 Unternehmen / Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat dämpft Vorstandsgehälter
(Düsseldorf) - Mitbestimmung im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen dämpft die Höhe von Vorstandsgehältern und begrenzt den aktienorientierten Anteil bei der Vergütung. Zugleich hat sie keine nachteiligen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung von Dr. Sigurt Vitols, Experte für Corporate Governance am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).
Deutschlands Aufsichtsräte haben in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Damit sie ihre Kontrollaufgaben besser wahrnehmen können, haben viele Ausschüsse eingerichtet. Am stärksten verbreitet sind Präsidial-, Prüfungs- und Personalausschüsse. Diese sind jedoch nicht immer zu gleichen Teilen mit Aktionärs- und Arbeitnehmervertretern besetzt, zeigt die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Denn für die Ausschüsse gibt es kaum gesetzliche Vorgaben - im Gegensatz zur Mandatsverteilung im Aufsichtsrat selbst, in dem bei Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten gleich viele Vertreter von Anteilseignern und Arbeitnehmern vertreten sein müssen.
Der WZB-Forscher untersuchte erstmals, wie sich Unternehmensmitbestimmung in Ausschüssen auswirkt. Dazu analysierte Vitols die Struktur und die Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse in 104 börsennotierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen.
Zentrales Ergebnis: Gewerkschaftliche Präsenz im Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertreter in den Ausschüssen eines Aufsichtsrats beeinflussen die Höhe der Vorstandsvergütung. Genauer: Mitbestimmung wirkt auf höhere Vergütungen stark dämpfend und beschränkt den aktienorientierten Anteil der Vorstandsgehälter. Für ein typisches DAX-Unternehmen gilt: Eine paritätische Besetzung des für die Vorstandsvergütung zuständigen Ausschusses dämpft die Gesamtvergütung um etwa 11 Prozent, so Vitols. Ist ein Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Vorsitzender, dämpfe dies die Vergütung um zirka 16 Prozent.
Fast alle Unternehmen der Studie haben einen Prüfungs-, zwei Drittel einen Personal-, 60 Prozent einen Präsidialausschuss. Nur ein Teil der paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräte besetzt jedoch auch seine Ausschüsse paritätisch, ermittelte die Untersuchung: 71 Prozent der Präsidial-, 63 Prozent der Prüfungs- und 57 Prozent der Personalausschüsse verfügen über gleich viele Kapital- und Arbeitnehmervertreter. In nur etwas mehr als der Hälfte der Aufsichtsräte sind alle diese Ausschusstypen paritätisch mitbestimmt. In gut einem Viertel der Fälle ist kein Ausschuss paritätisch besetzt. Das bedeutet in der Regel ein mehr oder minder großes Übergewicht der Kapitalseite.
Eine multivariate Regressionsanalyse zeigt: Während paritätisch besetzte Ausschüsse Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung beeinflussen, haben sie keinerlei Auswirkungen auf Rentabilität, Beschäftigungsdynamik oder Börsenbewertung eines Unternehmens. Auch das Ausmaß der gewerkschaftlichen Beteiligung im Aufsichtsrat verändert nicht die Kennzahlen für Unternehmenserfolg. Die Stärke der Mitbestimmung in den Ausschüssen hängt hingegen sehr stark mit der Rolle der Gewerkschaftsvertreter im gesamten Aufsichtsrat zusammen, so Vitols. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausschüsse paritätisch besetzt sind, ist signifikant höher, wenn ein externer Gewerkschaftsvertreter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist und alle Gewerkschaftsmandate im Gremium von externen Gewerkschaftsvertretern wahrgenommen werden.
"Da eine übermäßige Vorstandsvergütung zunehmend als gesellschaftlich problematisch angesehen wird, kann die Stärkung der gewerkschaftlichen Präsenz im Aufsichtsrat durch die Ergebnisse der Studie somit positiv bewertet werden", folgert der WZB-Forscher. Aus dem gleichen Grund spricht er sich für eine gesetzliche Verankerung des Prinzips der Parität in Ausschüssen aus. Für die Aktionäre entstünden dadurch keine Nachteile.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Rainer Jung, Leiter, Pressestelle
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: (0211) 77780, Telefax: (0211) 7778120
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