Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Aktuelle Vorschläge der Europäischen Kommission zur Asyl- und Migrationspolitik

(Berlin) - Mit Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam am 1. Mai 1999 ist die nahezu die gesamte europäische Asyl- und Einwanderungspolitik in die Rechtsetzungskompetenz der EG überführt worden. In der Folge werden für weite Bereiche auch der deutschen Asyl- und Migrationspolitik durch verbindliche Richtlinien der Europäischen Union völlig neue Rahmenbedingungen gesetzt.

Grundlage sind die Artikel 61 bis 69 des EG – Vertrages.Die Sichtweise der Europäischen Kommission ergibt sich aus zwei sog. Mitteilungen. Für die einzelnen Regelungsbereiche legt die Europäische Kommission Entwürfe für Richtlinien vor. Der Rat der Europäischen Gemeinschaft beschließt darüber nach Anhörung des Europäischen Parlaments mit Einstimmigkeit.

Derzeit werden zu allen Richtlinienentwürfen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten de EU geführt.Wegen der großen Bedeutung dieser Rechtsetzungsvorhaben für die deutsche Politik und deren Auswirkungen auch auf den kommunalen Bereich hat der DStGB unter der Rubrik Brennpunkte: Kommunen und Zuwanderung' die Mitteilungen und wichtigsten Entwürfe der Kommission zum Herunterladen zusammengestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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