Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

ALG-II-Bezieher behalten Rechtsanspruch auf Übernahme der Wohn- und Heizkosten / Streit um Milliarden nicht auf dem Rücken der Mieter austragen

(Berlin) - „ALG-II-Bezieher haben einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch aus Paragraph 22 SGB II auf Übernahme der angemessenen Wohnkosten und der Heizkosten“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), heute (07. Oktober) in Berlin. „Der Streit zwischen Bundesregierung und Kommunen über die Kosten von Hartz IV ändert daran nichts.“

Die Bundesregierung hatte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem der Bund kein Geld mehr für die Unterkunfts- und Heizkosten zahlen wird und außerdem 2,4 Milliarden Euro von den Kommunen zurückverlangt.

„Der Milliarden-Streit um die Finanzen darf auch nicht mittelbar auf dem Rücken der betroffenen Mieter und ALG-II-Bezieher ausgetragen werden“, warnte Dr. Franz-Georg Rips. „Es wäre sozialpolitisch unverantwortlich, wenn unter dem ‚Diktat der leeren Kassen’ die Kommunen noch engere und strengere Kriterien bei der Beurteilung der Angemessenheit der Wohn- und Heizkosten anlegen müssten. Die Zahl der Hartz-IV-Umzüge würde dann drastisch steigen. Dabei wird schon heute in der Wohnungswirtschaft teilweise mit einer Umzugsquote von 5 bis 8 Prozent gerechnet.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/223230, Telefax: 030/22323100

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