Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

ALG II für Künstler: Agentur für Arbeit bricht ihr Wort / Deutscher Kulturrat fordert Minister Clement und Kulturstaatsministerin Weiss zum Handeln auf

(Berlin) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen, dass die Agentur für Arbeit entgegen allen Ankündigungen nun doch bei Künstlerinnen und Künstlern, die Arbeitslosengeld II beantragen, die selbstgeschaffenen Kunstwerke, die nicht veräußerbar sind, als verwertbares und einzusetzendes Vermögen ansieht.

Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sind auf Grund der geringen Einkommen aus ihrer künstlerischen Tätigkeit oftmals auf Arbeitslosengeld II angewiesen, da sie vom Verkauf ihrer künstlerischen Arbeiten nicht leben können.

Der Deutsche Kulturrat hatte immer befürchtet, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II selbstgeschaffene Werke von Künstlerinnen und Künstler, die bislang nicht verkauft werden konnten, als Vermögen angerechnet wird. Die Bundesagentur für Arbeit stellte dagegen in einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags am 30.05.2005 fest, dass selbstgeschaffene Kunstwerke grundsätzlich nicht als Vermögen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden. Die Arbeitsagentur Berlin/Brandenburg hat gegenüber dem Berufsverband Bildender Künstler Berlin ebenfalls klar gestellt, dass selbstgeschaffene Kunstwerke von Bildenden Künstlerinnen und Künstler nicht als Vermögen angerechnet werden.

Nun liegt der konkrete Fall vor, dass die Agentur für Arbeit - JobCenter Berlin Tempelhof-Schöneberg zwei Künstlern, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, mit Bescheid vom 17.08.2005 mitteilt, dass ihnen das Arbeitslosengeld II für die Zukunft gestrichen wird und die bisherigen Zahlungen zurückgefordert werden. Als Begründung führt das JobCenter Berlin Tempelhof-Schöneberg an, dass die von den Künstlern selbstgeschaffenen Kunstwerke verwertbares und einzusetzendes Vermögen seien.

Damit hat die Agentur für Arbeit ihre vor der Enquetekommission des Deutschen Bundestages gemachte Aussage gebrochen.

Der Deutsche Kulturrat fordert den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement und die Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf, in diesem konkreten Fall schnell zu helfen, damit die betroffenen Künstler das ihnen zustehende Arbeitslosengeld II erhalten und keine Rückzahlung leisten müssen.

Weiter fordert der Deutsche Kulturrat den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Kulturstaatsministerin und die Bundesagentur für Arbeit auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Zusagen der Agentur für Arbeit vor Ort auch tatsächlich eingehalten werden. Eine Auslegung der Vorschriften nach Gutdünken, zum Schaden der Künstler, darf es nicht geben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Künstlerinnen und Künstler, die Arbeitslosengeld II beantragen, machen dies deshalb, weil sie vom Verkauf ihrer Kunstwerke nicht leben können. Es ist geradezu aberwitzig, wenn die in diesen Fällen offensichtlich unverkäuflichen Kunstwerke nun dafür herhalten müssen, dass Künstlern ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwehrt wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat vor der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ ihr Wort gegeben, dass so etwas, wie jetzt in Berlin geschehen, nicht vorkommen wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr Wort gebrochen. Es ist jetzt die Aufgabe des Bundeswirtschaftsministers und besonders der Kulturstaatsministerin dafür Sorge zu tragen, dass schnell klare Verordnungen erlassen werden, die der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern vor Ort klare Vorgaben geben, wie mit Künstlerinnen und Künstlern, die Arbeitslosengeld II beantragen, umgegangen werden muss.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat Chausseestr. 103, 10115 Berlin Telefon: 030/24728014, Telefax: 030/24721245

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