Alleine Hamburg lässt die Müllabfuhr hängen
(Berlin) - Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. kritisiert, dass nur noch in der Hansestadt Hamburg offen ist, wann die Abfallwirtschaft in die Impfkampagne der sog. Priorisierungsgruppe 3 aufgenommen wird. BDE-Präsident Peter Kurth: "Es kann nicht sein, dass sich ausgerechnet diejenigen, die während der gesamten Corona-Krise kein Homeoffice machen konnten und können, sich nun hinten anstellen müssen. Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufsgruppen wie der Abfallwirtschaft müssen immer raus. Müllabfuhr kann weder in kalten Jahreszeiten noch in Pandemiezeiten die Arbeit einstellen, da der Müll durchgehend abgeholt werden muss."
Nach einer Erhebung des BDE sind in fast allen Bundesländern Impfungen für Personen der Priorisierungsgruppe 3 (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) gem. § 4 der Coronavirus-Impfverordnung bereits freigegeben oder die Öffnung steht - wie in Niedersachsen am 31.05. - zumindest kurz bevor. Kurth: "Man hat den Eindruck, dass nur Hamburg die Müllabfuhr vergessen hat, trotz zahlreicher Appelle. Es mag sein, dass die Impfstoffverteilung in Deutschland ungerecht ist. Aber dies darf nicht zu Lasten der Abfallwirtschaft gehen. Herr Tschentscher müsste der Abfallwirtschaft zumindest einen konkreten Termin nennen, wann diese nun in Hamburg an der Reihe ist."
Kurth warb erneut für die Einhaltung der festgelegten Priorisierung für Impfungen der Bevölkerung mit COVID-19-Impfstoffen. Kurth: "Die priorisierte Impfung von Mitarbeitern der Kritischen Infrastruktur, wie der Abfallwirtschaft, darf im allgemeinen Ansturm auf COVID-19-Impfstoffe nicht aus dem Blick geraten. Es darf nicht zu einem Windhundrennen kommen, bei dem es noch große Verzögerungen bedingt durch die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Impfterminen geben könnte. Keinesfalls dürfen aber Mitarbeiter in systemrelevanten Berufsgruppen wie der Entsorgungsbranche die letzten in der Impfreihenfolge sein." Bundesweit wird am Montag, dem 07.06.2021, die Priorisierung für COVID-19-Impfungen in Arztpraxen und bei Betriebsärzten aufgehoben. Den Ländern ist es aber unbenommen, die Priorisierung im Rahmen der ihnen zugewiesenen Impfstoffdosen in den Impfzentren aufrechtzuerhalten.
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