Allgemeiner Mindestlohn – funktioniert die Lohnfindung?
(Berlin) - Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) warnt vor den Folgen des Mindestlohnanstiegs. Der BDWi kritisiert die Lohnfindung und fordert eine Novellierung des Mindestlohngesetzes.
Am Mittwoch entscheidet das Bundeskabinett über die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission hatte einen Anstieg auf 13,90 Euro und damit um 8,4 Prozent vorgeschlagen. Im Vorfeld der Entscheidung der Kommission hatte die SPD immer wieder auf eine Anhebung auf 15 Euro gepocht. Hierzu gibt es eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag. Hinzu kommt, dass die Mindestlohnkommission zu Beginn des Jahres ihre Geschäftsordnung geändert hat und sich jetzt auch an der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohnrichtlinie) orientierten muss.
„Der allgemeine Mindestlohn wird zu Beginn des nächsten Jahres um 8,4 Prozent ansteigen. Damit steigt der Druck, auch alle Löhne anzuheben, die oberhalb des Mindestlohnes liegen. Das Lohngitter wird nach oben verschoben. Dabei steckt Deutschland seit zwei Jahren in der Rezession. Das Signal an die Wirtschaft ist fatal“, kritisiert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Wenn etwas offensichtlich nicht funktioniert, muss man es ändern. Das erfordert politischen Mut. Dieser ist in Hinblick auf das Mindestlohngesetz dringend vonnöten. Der BDWi fordert eine Novellierung“, erklärt Heinz.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Matthias Bannas, Leiter(in) Kommunikation, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin, Telefon: 030 288807-0
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